Komisch, mich wundert, dass man diese und ähnliche Fragen nicht in seiner Fahrschule stellt. Diese Informationen gehören zum Ausbildungsumfang.
Natürlich kann man immer was machen. Hierzu frag einfach da nach, woher Du die CD bekommen hast, in der Regel von Deiner Fahrschule.
Hallo,
wenn man wegen des Geldes nicht regelmäßig fahren kann, zieht das die Ausbildung unnötig in die Länge und durch zu lange Pausen werden unterm Strich in der Regel auch mehr Fahrstunden als nötig fällig werden.
Wenn man das Geld nicht selbst sofort hat ist die günstigste Möglichkeit es sich von Familie, Freunden oder auch Arbeitgeber vorstrecken zu lassen. Die Finanzierung über die Fahrschulen sind in der Regel teurer als über die eigene Hausbank. Wenn man bei seiner Hausbank keinen Dispo oder Kredit dafür bekommt, dann in der Regel auch nicht bei einer Fahrschule. Alles andere ist unseriös, oder wesentlich teurer, da noch mehr Leute daran verdienen!
Das günstigste ist, wenn man noch wartet und sich das Geld zusammen spart.
Sorry, aber es gibt keinen Mofa-Führerschein!
Es gibt die Mofaprüfbescheinigung. Jeder der nach dem 01.04.65 geboren ist, benötigt diese zum Fahren von Mofas. Wer irgend eine andere deutsche Fahrerlaubnis hat, hat automatisch die Prüfbescheinigung. Wer ein Fahrverbot hat oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde und nicht mit z.B. 15 die Mofa-Prüfbescheinigung gemacht hat, darf dann auch keine Mofa fahren.
Also, in Deutschland gilt eine sogenannte Besitzstandsregelung, soll heißen: Die Führerscheinklasse welche Du erhalten hast gilt weiterhin. Bei Klasse III darfst Du alle Kraftfahrzeuge mit einem zul. Ggew. bis 7,5 to fahren. Und alle Anhänger die für das jeweilige Kraftfahrzeug zugelassen sind. Pferdeanhänger mit dem richtigen Auto sind insofern kein Problem.
Hallo, wie und was auch immer passiert ist lässt sich nicht mehr ändern. Gehe zur Polizei schildere den Sachverhalt. Wenn der Passant dich anzeigt wird die Polizei das positiv für Dich bewerten. Einsicht und Reue, auch wenn es spät kommt wird ebenfalls positiv berücksichtigt.
Und für die Zukunft sollte man aus diese Erfahrung lernen. Ärgern im Straßenverkehr geht immer nach hinten los. Es handelt sich schließlich um ein Miteinander und nicht um Krieg.
Also, grundsätzlich unterscheidet man Übungsfahrten zum erlernen des Fahrens und die sogenannten Sonder- oder Pflichtfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x bei Nacht).
Die Anzahl der Übungsfahrten sind gesetzlich nicht geregelt oder vorgeschrieben, sie sind insbesondere abhängig von den Vorkenntnissen und den Lernerfolgen des Einzelnen. Der Bundesdurchschnitt liegt nur bei den Übungsfahrten ca. bei 30 Stück. Manche brauchen weniger, manche aber auch mehr.
Viel wichtiger als die Anzahl der Stunden ist doch vielmehr, dass man sich nach der Prüfung gut vorbereitet fühlt und sich auch sicher fühlt wenn man dann alleine fahren darf. Bedenke, der kleinste Unfall kostet in der Regel ein vielfaches mehr als viele Fahrstunden. Mit jeder Fahrstunde wird doch in die eigene und die Sicherheit aller Anderen investiert. Außerdem investieren die meisten zumindest diese Stunden nur einmal im Leben ! ! !
Grundsätzlich freut sich ein Fahrlehrer schon sehr über ein einfaches "Danke". Natürlich kann es auch eine Kleinigkeit oder auch etwas Süsses sein.
Wenn der Fahrschüler richtig zufrieden war, kann er dies aber auch in Form einer Bewertung bei Google oder in einem Gästebuch ausdrücken. Das kostet nur etwas Zeit und freut den Fahrlehrer mindestens genauso, wenn nicht sogar noch mehr. Positive Begleiterscheinung ist aber auch der Hinweis auf eine gute Ausbildung für andere Fahrschüler oder Interessenten, welche einen guten Fahrlehrer oder Fahrschule suchen.
Eine positive Bewertung ist dann auch etwas dauerhaft Bleibendes und wir kennen das alle von der "Bucht" :-)
LG Jörg
Also, wieder mal ganz typisch. Du solltest auf jeden Fall die Fahrschule wechseln, weil diese Situation sagt eine ganze Menge über "diese" Fahrschule aus.
Bist Du nur in der Fahrschule um mal irgendwann den Führerschein in der Hand zu halten, oder bist Du in der Fahrschule um für Dein Geld ein "gut ausgebildeter Autofahrer" zu werden? Wenn eine Fahrschule gut ausbildet schafft man auch die Prüfung zu 90% beim ersten mal und bekommt als Belohnung den Führerschein dazu.
Die Fahrschule ist dafür verantwortlich, dass Du gut ausgebildet in die Prüfungen gehst, also auch an ALLEN Unterrichten teilgenommen hast. Der Fahrlehrer MUSS sich davon überzeugen, dass Du auf die Prüfungen ausreichend vorbereitet bist. Dazu gehört auch, dass z.B. ein Vortest zur Th. Prüfung durchgeführt wird. Sonst kann er doch seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Eine Fahrschule die sich nicht davon überzeugt, denen ist es egal ob Du die Prüfung beim ersten mal bestehtst. Damit verdienen die Fahrschulen dann doppelt ! ! ! Dein Geld ! ! !
Wenn die Fahrschule dann in der praktischen Ausbildung genauso nachlässig ist, geht es auf Kosten Deiner Ausbildung und kostet Dich Dein Geld ! ! !
Mein Tipp: Auch wenn die Fahrschule das jetzt für Dich irgendwie so hindreht, dass Du an der Th. Prüfung teilnehmen kannst, lass Dich in einer guten Fahrschule welche nicht nur auf Geld verdienen aus ist vernünftig ausbilden.
Wenn es denn ein Mercedes sein soll, warum nicht eine Nummer kleiner, weil sparsamer usw. und dafür Cabrio. Die C-Klasse als Cabrio sieht nicht schlecht aus, ist 4 Sitzer und im Sommer Fun-Pur dazu. Darüber hinaus sind diese Fahrzeuge recht Preisstabil (nicht so hoher Wertverlust).
Mit einem Cabrio kann das Auto-fahren auch zum Hobby werden.
Wer die Wahl hat hat die Qual
Der Prüfer händigt den neuen Führerschein tatsächlich nur aus, wenn der alte dafür im Gegenzug abgegeben wird. Wenn dieser verloren ist, reicht die Verlustanzeige bei der Polizei nicht aus. Es wird in der Regel eine eidesstattliche Anzeige bei der Führerscheinstelle nötig sein.
Den Verlust aber auf jeden Fall bei der Polizei melden, damit mit Deinem Führerschein oder einer damit erstellten Fälschung kein Mist gemacht werden kann.
Also, wenn der TÜV oder Dekra eine Fahrprüfung abgenommen hat, dann hatten die vorher einen Prüfauftrag von der Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle stellt aber nur Prüfaufträge aus, wenn alle Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse vorliegen.
Mit dem Prüfnachweis vom Prüfer darfst Du keine Kraftfahrzeuge fahren! Aber, die Führerscheinstelle muss Dir eigentlich nun einen Führerschein ausstellen. Wenn es eilig ist, kannst Du auch einen Vorläufigen Führerschein (Bescheinigung) aufgrund des Prüfnachweises vom Prüfer bei der Führerscheinstelle erhalten.
Es ist eigentlich undenkbar, dass die Führerscheinstelle einen Prüfauftrag für die Prüfer erstellt, ein Fahrschüler investiert viel Geld und Zeit in Ausbildung und Prüfung und dann wenn alles fertig ist, sagt die Führerscheinstelle "April, April den kriegst Du nicht".
Natürlich kann es sein, dass der Führerschein an Auflagen gebunden ist. Z.B. Klasse B schon mit 17 oder ähnlich.
Mit dem Thema sollte sich Deine Fahrschule auskennen und normalerweise (bei uns so üblich) auch dabei helfen!
Gute Fahrt
Hallo Frank,
es gibt grundsätzlich zwei Hauptgründe warum Fahrschüler durchfallen, vorausgesetzt die Ausbildung war gut. Erstens, der Prüfling versucht in der Prüfung alles viel besser zu machen als sonst und verändert genau das, was er gelernt hat und richtig ist. Zweitens, oft zum Ende der Prüfung, der Prüfling denkt über die Fahrt und ggf. Fehler nach und übersieht dadurch relevante Dinge.
Denk daran: Der Prüfer prüft einen Fahranfänger und keinen Profi. Du brauchst nur zu zeigen was der Fahrlehrer Dir beigebracht hat. Man ist nicht gleich wegen der kleineren Fehler durchgefallen, Du bist Fahranfänger! Du kannst beim Prüfer auch Pluspunkte sammeln indem Du eine gute Verkehrsraumbeobachtung durchführst. In der Ruhe liegt die Kraft und in der Beobachtung die Sicherheit.
Wenn Du Fehler machst, denk nicht darüber nach, vielleicht war es gar kein Fehler, vielleicht hat der Prüfer das auch nicht gemerkt, es lenkt nur ab, wenn Du darüber nachdenkst. Merke, es gibt für den Prüfer nichts schöneres, als wieder mal einen Fahranfänger zu prüfen, der das Gelernt in Ruhe anwendet. Es muss nicht fehlerfrei sein.
Und, es gibt bei keiner Prüfung eine Garantie. Du fällst zu 10% durch, weil man nie weiß was sich im Verkehr so alles entwickeln kann. Aber zu 90% wirst Du gut vorbereitet bestehen. Die Prüfer sind Menschen wie wir alle, haben aber die Verantwortung ob ein Fahranfänger nun alleine weiter üben kann oder nicht. Zeig ihm einfach, dass Du zwar kein Profi bist, aber durch eine gute Beobachtung und aufmerksame Fahrweise keine Gefahr darstellst und er auch nach Bestehen noch ruhig schlafen kann.
Viel Erfolg
Richtig, es gilt das Datum der Prüfung. Liegt dieses Datum nach dem 19.01.2013 erhält man unter 24 Jahre den A2 und nicht den "alten" A beschränkt. Somit muss dann für die offene Klasse A eine weitere Prüfung gemacht werden.
siehe Preisbeispiel auf www.fahrschule-muenchen.de
Ich bin Fahrlehrer und wenn ich nicht regelmäßig Unterrichte durchführen und Fragebögen auswerten würde, würde selbst ich nicht ohne Übung 30 Fragen fehlerfrei beantworten. Auch ich vermute, dass über 90% die The.Prüfung ohne Vorbereitung nicht bestehen würden.
Also, vorab: Es wird vermutlich bei nichts mehr "geflunkert" (gelogen oder auch nur übertrieben), als bei den Führerscheinprüfungen.
Die Führerscheinprüfungen sind wesentlich leichter als alle anderen Prüfungen, Klausuren oder Arbeiten in der Schule die man so kennt. Es ist ein bisschen "Kopfsache". Wir alle lernen aber dem ersten Schuljahr, dass alle Arbeiten direkt Einfluss auf das Abschlusszeugnis, die Versetzung, weiterführende Schule, Ausbildungsplatz usw. nehmen. Über viele Jahre haben wir gelernt, dass Prüfungen den Rest unseres Lebens beeinflussen. Das ist einfach erstmal in uns. (Punkt).
Bei der Führerscheinprüfung kann man nur gewinnen! Man hat niemals weniger als vor der Prüfung und sei es nur die Erfahrung. Natürlich kann man auch durchfallen. Was ist denn dann. Ja, es kostet Zeit und Geld. Tut aber nicht weh und steht auch im Führerschein nicht drin.
Ganz wichtig. Der Erfolg ist immer abhängig von der Vorbereitung. Wenn Du Vertrauen zu Deinen Fahrlehrern hast, ihr das Ausbildungsprogramm gemeinsam und vollständig durchgearbeitet habt und BEIDE ein gutes Gefühl für die Prüfung habt, dann liegt die Chanse schon bei gut 90%. 100% Garantie kann es nie geben, weil die Prüfung von zu vielen Faktoren abhängt (Wetter, Verkehr, andere Verkehrsteilnehmer, Tagesform usw.).
Für die Theorie hilft nur regelmäßig lernen. In der Praxis ist dann etwas Nervosität nicht schlimm, das schäft die Sinne. Nur nicht zu nervös werden. Der Prüfer prüft einen Fahranfänger und nicht den Profi. Ein Fahranfänger kann nicht perfekt fahren, dass kann auch kein Prüfer oder Fahrlehrer. Es ist normal, dass man in der Prüfung auch kleinere Fehler macht, die aber nicht zum durchfallen führen.
Hauptdurchfallgrund in der Praxis ist, dass der Fahrschüler genau am Prüftag besonders perfekt fahren will und dadurch eigentlich alles anders probiert. Das funktioniert leider nicht :-(. Besser die Prüfung einfach als weitere Übungsfahrt sehen und die Tipps vom Fahrlehrer berücksichtigen. Bitte niemals auf das hören, was andere Fahranfänger empfehlen. Hier sind sehr oft die Persönlichen Empfindungen des Einzelnen wieder gegeben, die nicht immer mit der tatsächlichen Prüfungsfahrt übereinstimmen.
Abschluss. Schaut einfach mal, wer alles da draußen mit dem Auto/Motorrad unterwegs ist!!! Alle standen vor den gleichen Prüfungen und alle haben es geschaft. Es gibt keine schlechten Fahrschüler, nur schlechte Fahrlehrer!!!
Locker bleiben: " In der Ruhe liegt die Kraft und in der Beobachtung die Sicherheit."
Ja! Wenn man die Ausbildung B für Auto abgeschlossen hat und die Prüfung bestanden hat, bekommt man entweder den Führerschein oder die Bescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17. Da diese Fahrerlaubnis ja auch die Klasse M für Roller beinhaltet und man das Mindestalter 16 bereits erreicht hat, darf man nicht nur Mofa (bis 25km/h), sondern vielmehr auch Krafträder (bis 45km/h, also kleines Versicherungskennzeichen) fahren. Aber, aufgepasst es reicht nicht die teilweise erhaltene Prüfbescheinigung vom Prüfer nach der Fahrt. Erst zur Führerscheinstelle und den Führerschein bzw. Bescheinigung BF 17 abholen. Bin mir nicht ganz sicher ob die Frage vollständig beantwortet ist.
Hallo Maxus14, Fehler einzugestehen und öffentlich nach Rat zu fragen muss man Dir mit 17 auch positiv anrechnen. Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Wir sind Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist nur dann schlimm, wenn man nicht daraus lernt. Man kann wirklich froh sein, wenn bzw. dass nicht mehr passiert ist.
"Wer frei von Fehlern und falschen Entscheidungen ist, werfe den ersten Stein".
Dir geht es nicht darum, die Dinge schön zu reden, vielmehr möchtest Du jetzt halt alles richtig machen. Hier hilft wirklich nur der Weg über einen Anwalt, der im Verkehrsrecht Erfahrung hat. Zum einen geht es darum, die möglichst kleinste Bestrafung zu erhalten, aber auch darum welche Hilfen gibt es für die Zukunft. Dein Anwalt wird Dir auch Tipps für die Freundin geben. Hier geht es insbesondere auch um Deine Aussage. Verlass dich nicht auf Tipps von Freunden, gehe zum Fachmann.
Wichtig ist, nicht nur die Preise zu vergleichen, man sollte sich auch mal einen Probeunterricht anschauen!
Ein realistische Preisbeispiel findest du hier, damit kann man dann auch mal die verschiedenen Preise der Fahrschulen eingeben und vergleichen.
www.fahrschule-muenchen.de