Mit U18 alleine an Kasse arbeiten und alk. Getränke verkaufen?
5 Antworten
So langsam wird es peinlich ständig die anderen Antworten bei Rechtsfragen als falsch zu bezeichnen. Ist aber so.
Nach §22 Absatz 1 JArbSchG darf der AG Jugendliche nicht sittlichen Gefahren aussetzen. Allerdings wird der VERkauf von Tabak/Alkohol NICHT als sittliche Gefahr angesehen. Auch der Verkauf von Kondomen ist keine sittliche Gefahr.
Genauso darfst du allein kassieren, sofern dein Chef dich für tauglich erachtet. Was verboten ist, steht im Jugendarbeitsschutzgestetz, ist frei zugänglich.
Nein, das geht nicht.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html
Ganz klar verboten.
Du darfst schon alleine kassieren Nur Alkohol und Zigaretten darfst du nicht verkaufen
§ 22 Jugendarbeitschutzgesetzt müsse das stehen Du darfst halt nur nicht das kaufen was du selber nicht konsumieren darfst
Ich kenne genug minderjährige die an der Kasse arbeiten teilweise bei großen Unternehmen und Banken
Hmm das weiß ich nicht, rein theoretisch müsste man bei Bier Sekt und Wein ja nochmal unterscheiden
Nope. Erst mit 18
Also darf ich unter 18 nicht alleine an die Kasse ?
Kannst du mir evtl eine Quelle angeben da mein Chef mir nicht glaubt und ich ihm das gerne vorlegen würde
Bitte Gesetzesquelle angeben.