Mit Strafverfahren auswandern?

3 Antworten

Wenn es rechtshilfeabkommen zwischen den beiden Ländern gibt dann geht das.

Innerhalb der EU gibt es den europäischen Haftbefehl und eine Anerkennung von (zivilrechtlichen) Vollstreckungstiteln. Mit vielen anderen Ländern bestehen Auslieferungsabkommen. Du müsstest also schon etwas weiter weg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Da dürfte ein anderes EU Land kaum ausreichen um dich vor der deutschen Strafverfolgung zu schützen.