Mit Realschulempfehlung auf Gymnasium sitzen bleiben?

3 Antworten

Es gelten für jeden die normalen Versetzungsregeln des Gymnasiums !

Ich finde, man könnte die "Erprobungsstufe" fürs Gymnasium ruhig auch auf die Klassen 5 und 6 der Realschule ausdehnen (bei gleichen Leistungsanforderungen) und erst danach anhand der erbrachten Leistungen herausfiltern, wer das Gymnasium überhaupt weiter besuchen darf.

Wer schon mit dem gedanken spielt auf dem Gymnasium sitzen zu bleiben, der sollte möglichst nicht aufs Gymnasium gehen und zunächst die realschule besuchen. Im Anschluß der mittleren Reife kann man immernoch aufs Gymnasium wechseln. Das finde ich den besseren Weg. So hat es meine Tochter auch gemacht und die Mittlere Reife mit einem schnitt von 1,1 bestanden. Nun ich sie aufs Gymnasium gegangen und viel schlechter sind die Noten auch nicht geworden. 

Bundesland?

NRW: 5. u. 6. Jahrgang Erprobungsstufe, danach evtl Schulwechsel. (freiwillig auch innerhalb der Erprobungsstufe) Achtung: Es kann dann sein, dass die "Wunschrealschule" nicht aufnimmt...