Mit O-Beinen zur Polizei?

5 Antworten

Für mich sieht das noch ziemlich normal aus. Gewissheit wird dir allerdings nur der Polizeiarzt geben können.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Es scheinen keine O - Beine zu sein . Bei etwas mehr Muskulatur bzw. Lauftraining usw. könnte es sich noch mehr ausgleichen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sirius66  02.07.2024, 09:32

Nicht unbedingt. Wenn man Ahnung von Statik hat, fällt dieser Bewerber schon in der Fusstellung auf. Und wenn das am Kreis beides seine Hände sind - was ich annehme - liegt das Übel im Rücken.

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Das ist kein O-Bein, sondern eine innenrotierte Hüfte oder eine gebogene Tibia. Solange diesem Umstand keine angeborene Hüftdysplasie zugrunde liegt, macht das nichts. Geht aber auf Dauer aufs Knie.

Gruß S.


Kratos1890 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:50

Also würde man so, die Ärztliche Untersuchung überstehen oder sind das Ausschlussgründe?

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Sirius66  01.07.2024, 16:50
@Kratos1890

Also nochmal: Die Konsequenz, die ein SYMPTOM bezüglich einer Polizeidiensttauglichkeit hat, hängt von der URSACHE ab.

Da wir hier nur ein Symptom haben, kann man das nicht sagen.

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Menschen mit O-Beinen werden bei der Polizei diskriminiert. Ist ein bisschen so wie Polizisten auf einer rechten Demo mitlaufen und dann Linke kloppen. Wie oft kommt es vor, dass Polizisten Rechte kloppen auf einer Linkendemo? Denk mal drüber nach.

Mit X-Beinen wirst du bei der Polizei herzlichst empfangen.


superseegers  01.07.2024, 07:10

Danke für diese höchst sachliche Antwort.

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HurryKane96  01.07.2024, 21:22
@superseegers

Sehr sehr gerne. Wenn man sich den Parteitag der AfD anschaut und auf den Parteitag der Grünen zurückblickt sieht man den Vergleich ja recht gut.

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superseegers  01.07.2024, 22:50
@HurryKane96

Unsachliches, vollkommen an der Frage vorbei gehendes Geschwätz. Danke dennoch, wie haben ja Meinungsäußerungsfreiheit.

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Das entscheidet der Polizeiarzt.

Bewerbe dich, zuerst musst du das Auswahlverfahren bestehen.


Sirius66  02.07.2024, 09:29
zuerst musst du das Auswahlverfahren bestehen.

Zuerst? Er muss es bestehen. In allen Teilen. Dazu gehört die PÄU.

Du beantwortest Fragen oft mit "Entscheidet ein anderer", "das sagen dir andere", "frag woanders" usw.

Wem soll das helfen? GF ist selten der Endgegner. Du führst diese Plattform ad absurdum mit diesen Antworten.

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feldbuschverona  02.07.2024, 11:33

@Sirius66: die Untersuchung beim Polizeiarzt erfolgt meines Wissens erst nachdem man die Auswahlprüfung bestanden hat!

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