Mit O-Beinen zur Polizei?
Hallo liebe Community,
meine Frage ist ob man mit diesen O-Beinen noch zur Polizei kann, oder denkt ihr Mann wird bei der Polizeiärztlichen Untersuchung aussortiert?
Lg Flo
5 Antworten
Für mich sieht das noch ziemlich normal aus. Gewissheit wird dir allerdings nur der Polizeiarzt geben können.
Gruß, B.
Es scheinen keine O - Beine zu sein . Bei etwas mehr Muskulatur bzw. Lauftraining usw. könnte es sich noch mehr ausgleichen .
Nicht unbedingt. Wenn man Ahnung von Statik hat, fällt dieser Bewerber schon in der Fusstellung auf. Und wenn das am Kreis beides seine Hände sind - was ich annehme - liegt das Übel im Rücken.
Das ist kein O-Bein, sondern eine innenrotierte Hüfte oder eine gebogene Tibia. Solange diesem Umstand keine angeborene Hüftdysplasie zugrunde liegt, macht das nichts. Geht aber auf Dauer aufs Knie.
Gruß S.
Also nochmal: Die Konsequenz, die ein SYMPTOM bezüglich einer Polizeidiensttauglichkeit hat, hängt von der URSACHE ab.
Da wir hier nur ein Symptom haben, kann man das nicht sagen.
Menschen mit O-Beinen werden bei der Polizei diskriminiert. Ist ein bisschen so wie Polizisten auf einer rechten Demo mitlaufen und dann Linke kloppen. Wie oft kommt es vor, dass Polizisten Rechte kloppen auf einer Linkendemo? Denk mal drüber nach.
Mit X-Beinen wirst du bei der Polizei herzlichst empfangen.
Sehr sehr gerne. Wenn man sich den Parteitag der AfD anschaut und auf den Parteitag der Grünen zurückblickt sieht man den Vergleich ja recht gut.
Unsachliches, vollkommen an der Frage vorbei gehendes Geschwätz. Danke dennoch, wie haben ja Meinungsäußerungsfreiheit.
Das entscheidet der Polizeiarzt.
Bewerbe dich, zuerst musst du das Auswahlverfahren bestehen.
zuerst musst du das Auswahlverfahren bestehen.
Zuerst? Er muss es bestehen. In allen Teilen. Dazu gehört die PÄU.
Du beantwortest Fragen oft mit "Entscheidet ein anderer", "das sagen dir andere", "frag woanders" usw.
Wem soll das helfen? GF ist selten der Endgegner. Du führst diese Plattform ad absurdum mit diesen Antworten.
@Sirius66: die Untersuchung beim Polizeiarzt erfolgt meines Wissens erst nachdem man die Auswahlprüfung bestanden hat!
Also würde man so, die Ärztliche Untersuchung überstehen oder sind das Ausschlussgründe?