Mit Gutschein gezahlt (Minijob)?

2 Antworten

Die Müller AGB sagen dazu:

  • Eine Barauszahlung eines Gutscheinbetrags oder eines Restbetrags nach dem Kauf ist ausgeschlossen. Das Guthaben kann so lange verwendet werden, bis es vollständig verbraucht ist.
  • Der Karteninhaber kann das jeweils verfügbare Guthaben auf der Gutscheinkarte in jeder Müller-Filiale in Deutschland an der Kasse erfragen. Das Guthaben sowie das Kaufdatum der Gutscheinkarte können auch telefonisch unter +49 731/174 198 oder per E-Mail unter info@mueller.de erfragt werden.

https://www.mueller.de/service/geschenkgutscheine/gutscheinkarten-agb/

Solltest dir mal zeigen lassen wie man sich Gutscheinguthaben anzeigen lässt. Kann ja immer mal einer kommen der das vor dem Kauf wissen will.

Wenn ich bei DM mit einem Gutschein gezahlt habe und dann war nur noch sehr wenig Guthaben drauf wie z.B. 26 Cent, dann habe ich den Restbetrag in bar ausgezahlt bekommen.