Eine eigene Wohnung durch Arbeitslosengeld in einem anderen Bundesland - wie?
Moin,
Wenn ich jetzt mit Hilfe der Arge in eine eigene Wohnung ziehen möchte, wie ist das dann wenn die potentielle Wohnung nicht im eigenen Bundesland ist?
Geht das dann gar nicht oder muss ich erst in Vorleistung gehen oder wie läuft das dann?
Liebe Grüße
3 Antworten
Über 25 ? Sonst wirst Du keine bekommen...
Wenn über 25 , gibts zwar das Recht auf freie wohn und Ortswahl...
Aber kein Amt ist verpflichtet das alles zu bezahlen...
Miete ja - zum Teil auch n Miettransporter zum Möbeltransport oder Erstausstattung ....
Kaution wenn nicht selbst machbar - muss aber aus dem Regelsatz abgestottert werden ( wird direkt abgezogen)
Also ich würde Leistungen beziehen können. Habe das schon geklärt. Naja das Problem ist die arge in Hamburg meinte ich müsse erst nach Hamburg ziehen also meinen Wohnsitz dorthin verlagern um dann eine Wohnung bei der Arge einzureichen. Die arge in Schleswig Holstein sagte man können auch ohne einen Wohnsitz in Hamburg mit einer potentiellen Wohnung zur arge in Hamburg gehen.
Ich liebe sowas...
Warum bezieht Du keine Leistung ? Weil Du n Job hast und den aufgeben willst....wegen Deiner Freundin ? Das könnte zur 100% Sperre führen - dann gibts gar nix. Lebst Du vom TG der Eltern...hast Du bereits Leistungsanspruch, dann sollte das kein Thema sein - sage denen aber besser du willst nach HH wegen größerer Jobchancen ...
Bin ü25. Es geht einfach nur darum ob ich mich vorher ummelden muss auf das andere Bundesland.
Du musst Dir die neue Wohnung vom neuen Amt genehmigen lasen bevor Du den Mietvertrag unterschreibst.. Lass Dir das schriftlich geben ! Die sind da manchmal richtig fies
Wenn du kein ALG - 2 beziehst und auch keines beantragt hast,dann brauchst du auch keine Zusicherung für deinen Umzug !
Dann ziehst du einfach um,meldest dich bei dir ab und in Hamburg auf die Adresse deiner Freundin an und beantragst dann dort ALG - 2 und wenn du möchtest eine eigene angemessene Wohnung bzw.die Kostenübernahme für diese.
Würdest du bei deiner Freundin wohnen bleiben wollen,dann stünde dir dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu,also bei dann 2 Personen 50 % davon.
Wollt ihr euch im ersten Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens nicht freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen,dann stünde dir zumindest für dieses eine Jahr dein derzeitiger Regelsatz von 399 € zu.
Erst nach diesem einem Jahr dürfte das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung anstellen und ihr müsstet dann das Gegenteil nachweisen.
Da deine Freundin aber in Ausbildung ist,wird sie sicher nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch haben ( Ausnahmen stehen im § 7 Abs. 6 SGB - ll ) und solange das so ist,darf auch nach diesem Jahr nichts angerechnet werden,selbst wenn ihr dann eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft) bilden würdet.
Denn erst muss sie mit ihrem anrechenbaren Einkommen ihren eigenen Bedarf decken können,erst danach würde eine Anrechnung auf deinen Bedarf erfolgen können.
Ja das ist wohl wahr aber man muss das kannst dem Vermieter absprechen damit man auch was von ihm bekommt damit man beweisen kann dass man dann dort wirklich wohnt. Zudem gehen solche Sachen immer mit zB Mieterhöhungen einher. Bei meiner Freundin kann ich zB nicht einziehen weil sonst ihr Vater nen Hunni (durch verschiedenste Faktoren) mehr zahlen muss. Von daher ging das leider nicht...
Also ich bekomme so wie ich jetzt lebe garantiert kein ALG2. Dies möchte ich ja auch gar nicht. Aber es kann doch nicht sein, dass ich nicht in einem anderen Bundesland was suchen kann und dann in das dortige Jobcenter gehe. Im Klartext: ich muss erst eine Wohnung in meinem Bundesland beziehen um dann eine in Hamburg zu bekommen weil ich ja dann schon Leistungen beziehe? Abstrus...
Musst du nicht !
Du brauchst in Hamburg nur einen Freund / Bekannten,bei den du dich erst einmal anmelden kannst und dann kannst du deinen Antrag stellen.
Also ich leben (aber nicht als Wohnsitz) schon bei meiner Freundin. Aber bei ihren Eltern in ihrem Zimmer mit ihr zusammen.
Wir wollten meinen Wohnsitz zu ihr ändern aber das geht nicht weil ihr Vater dann mehr zahlen muss. (Kompliziere Geschichte).
Daher kann ich nicht einfach so nach Hamburg.
Und eine Wohnung mieten o.ä. Kann ich ja schlecht weil ich auf das Geld der Arge angewiesen bin.
Wenn du keinen in Hamburg hast,bei den du dich erst einmal anmelden kannst und auf ALG - 2 angewiesen bist,dann musst du es bei deinem jetzigen Jobcenter erst mal beantragen und dann die Zusicherung für eine eigene Wohnung bzw.Kostenübernahme und Umzug stellen und ohne wichtigen Grund wirst du die nicht bekommen !
Da musst du schon eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Hamburg nachweisen können.
Oder du fährst auf gut Glück nach Hamburg,meldest dich dort bei der Stadt an,machst einen auf Obdachlos,dann wirst du erst mal Not untergebracht wenn du willst und dann kannst du deinen Antrag beim dortigen Jobcenter stellen,wenn du dort bleiben willst.
Wenn ich jetzt mit Hilfe der Arge in eine eigene Wohnung ziehen möchte, wie ist das dann wenn die potentielle Wohnung nicht im eigenen Bundesland ist?Geht das dann gar nicht oder muss ich erst in Vorleistung gehen oder wie läuft das dann?
Du musst dir eine Wohnung suchen und bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst musst Du das mit dem kommunalen Träger an dem neuen Ort abklären
Schau mal hier rein:
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html
Also ich beziehe dz keine Leistungen. Ich würde dann bei einer eigene Wohnung dann damit notgedrungen anfangen. Nur wohne ich in SH und wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Das aber in Hamburg.
Spätestens im zweiten Jahr würdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und ihr Einkommen wird angerechnet.
Zwei verschiedene Jobcenter meinten sie wird nicht mit angerechnet bzgl der Ausbildung und sie muss die Hälfte der Warmmiete zahlen.
Wird nicht angerechnet da sie eine schulische Ausbildung macht.
@ johnny mc muff
Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB - ll ( Ausnahmen stehen im § 7 Abs. 6 SGB - ll ) ,danach muss sie selbst in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft,also nach diesem einen Jahr ),ihren Bedarf erst mal mit ihrem anrechenbaren Einkommen selber decken können,bevor dann ggf.etwas auf den Bedarf des Freundes angerechnet werden darf.
Zw3rgpirat meinte das es nicht angerechnet wird und das wunderte mich.
So wie Du es beschrieben hast ist es nachvollziehbar und so hatte ich es auch in Erinnerung.
Vielen Dank
Also ich beziehe dz keine Leistungen. Ich würde dann bei einer eigene Wohnung dann damit notgedrungen anfangen. Nur wohne ich in SH und wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Das aber in Hamburg.