Mit dem Amateurfunkgerät ohne Lizenz CB-Funk betreiben?
Moin,
Darf ich mit einem Handfunkgerät aus dem Amateurbereich bei Einhaltung der erlaubten Sendeleistung und -Frequenz ohne Amateurfunklizenz CB-Funk betreiben?
CB-Funk ist ja grundsätzlich von jedem ohne Lizenz nutzbar. Deshalb die Frage.. Wenn das Funkgerät rein technisch mehr kann, aber nicht tut, ist es dann nach wie vor erlaubt oder darf ich ohne Lizenz ein solches Gerät generell nicht zum Senden nutzen?
Grüße
2 Antworten
Generell ist die Vergabe und Nutzung von Frequenzen gesetzlich geregelt. So lange das Gerät den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen (Leistung, Störungsfreiheit etc.) entspricht, kann es in Betrieb genommen werden. Es ist unerheblich, von welchem Hersteller das gerät ist und was es sonst noch alles kann, auf die Art der Nutzung kommt es an. Theoretisch ist es nicht verboten, eine Komunikation auf der Frequenz von 27,035 MHz mit der Buschtrommel zu betreiben, Du muss nur die technische Möglichkeit dafür haben.
Eine total falsche Antwort wurde wieder mal als "hilfsreichste" ausgezeichnet.
Wenn du dieser Antwort folgst, kommst du, so du erwischt wirrst, nicht um eine Strafe herum.
Bitte nenne eine Quelle für die von Dir angegebene Kennzeichnung der Geräte
CB-Funk darfst du nur mit eigens dafür zugelassenen Geräten betreiben. Amateurfunkgeräte dürfen selbst von lizensierten Funkamateuren auf CB-Frequenzen sendemäßig nicht betrieben werden. Wer anderes, auch hier, behauptet, würde dich zu einem Verstoß gegen geltendes Recht auffordern. Die Bundesnetzagentur versteht in dieser Hinsicht keinen Spaß.
Wer anderes, auch hier, behauptet, würde dich zu einem Verstoß gegen geltendes Recht auffordern.
Nein, der würde höchstens etwas falsches erzählen. Eine Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen ist das aber noch lange nicht.
Wenn ich jemandem sage: "Komm, zünd mal das Haus dort an!" Das wäre eine Aufforderung zur Brandstiftung. In deinem Fall müsste es heißen: "Komm, funk mal mit einem Amateurfunkgerät auf dem CB-Band!" Dann ist das eine Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Wer hat Dir so ein Blödsinn eingeredet? Stelle diesee Behauptung auf https://www.funkbasis.de/ auf, Was glaubst Du, wie Du da aufgeklärt wirst.
Das ist weder eine Behauptung, noch Blödsinn sondern geltendes Recht.
Vielen Dank! Habe ich mir fast gedacht, aber nachfragen ist wohl besser als Strafe zahlen