CB-Exportfunkgeräte?

2 Antworten

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Die benötigst Du definitiv. Ohne darfst Du dieses Gerät, selbst wenn es auf CB- Funk laufen würde, genauso wenig betreiben.

Wenn die BNetzA Kenntnis vom Betrieb solch eines Gerätes bekommt, bekommst Du ein paar hundert EUR Ordnungswidrigkeit UND Dein Gerät wird eingezogen. Irgendwann können es dann die Amateurfunker günstig bei der Behörde ersteigern!


Terbrend06 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 10:23

Aber warum heißt es dann CB Exportfunkgerät wenn ich es im Zivilen Bereich nur mit Amateurfunklizenz betreiben darf? Zudem noch eine weitere Frage und zwar wenn ich das Funkgerät im Zivilen Bereich betreibe und das mit den gegebenen Vorschriften sprich AM/FM mit max 4 Watt und SSB max 12W mache ist es dann trotzdem noch strafbar?

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Aliha  18.05.2021, 17:27
@Terbrend06

Siehe meine Antwort. Wenn du keine AFu Liezens hast, darfst du das Gerät in D., egal mit welcher Leistung und auf welchen Frequenzen, sendemäßig nicht betreiben.

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Dieses Gerät darf in D. nicht als CB-Funkgerät betrieben werden, deshalb heißt es auch Exportgerät. Lizensierte Funkamateure dürften es betreiben, aber nur auf AFu-Frequenzen, keinesfalls im 11 Meter Band. Nimmst du in D. dieses Gerät in Betrieb (sendemäßig), so droht dir ein saftiges Bußgeld sowie der Einzug des Geräts. Lass also die Finger weg.