Mit A1 führerschein sportauspuff an 50er roller?
angenommen man hat den A1 Führerschein und kauft sich einen 50er roller. Darf man dann einen leistungssteigernden auspuff montieren? natürlich darf es nicht über 15ps gehen, aber dürfte man dann legal auf der straße fahren?
4 Antworten
Frage ist immer, ob Du alles in die Papiere eingetragen bekommst. Eine Leistungssteigerung bedeutet zum Beispiel auch immer besser ausgelegte Bremsen. Eine höhere Motorleistung wirkt sich auch auf andere Bauteile aus. Und das prüft der TÜV. Ob sich das alles finanziell lohnt, ist hier die Frage.
Nein darf man nicht. Man muss alle Änderungen eintragen lassen. So ein Auspuff wird dir keiner Eintragen wenn der Roller damit über 50 fährt. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
Grundsätzlich darf man das! Denn der A1 berechtigt das führen eines Fahrzeuges bis 125 ccm, 15 PS und einer Vmax von 100km/h. Somit wäre die Leistungssteigerung und die erhöhte Geschwindigkeit kein Thema auf der Führerscheinseite.
ABER!!!!!!
Die Montage des leistungsseigernden Auspuff bewirkt eine Veränderung der Fahrphysik am Fahrzeug. Höhere Belastung an Rahmen, Bremsen, Achsen usw. Da ist u.U. der Roller gar nicht ausgelegt. Das würde bedeuten, dass neben dem Auspuff auch alle anderen Sicherheitsrelevanten Teile getauscht werden müssen.
Bei diesem massiven Umbau entsteht beinahe ein neues Fahrzeug, welches durch einen sachverständigen (TÜV) abgenommen werden muss. Dieser erteilt dann eine neue Betriebserlaubnis. (Wenn alles ok ist.)
Der Nachweis liegt bei dir, evtl. über Einzelgutachten usw.
Alles in allem würden die Kosten wohl die, eines Neukaufs von einem Roller mit 125 cmm weit übersteigen.
Von daher die Antwort - Ja, es geht - Nein, es ist nicht rentabel.
Wenn du nur ne "Krawalltüte" magst dann kauf eine mit Zulassung für den Roller und alles ist gut.
Hallo,
NEIN, das darf man nicht.
Mit einem leistungssteigernden Auspuff erlischt die Betriebserlaubnis und den wirst du auch nie mal einfach so eingetragen bekommen.
Zumindest wäre es mit dem A1 nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Viele Grüße
Michael