Mit 18 keine vollen Rechte?
Also ich bin 18 Jahre alt, lebe auf einem Internat. Diese verbieten mir am Wochenende bei meinem Freund oder meinen Eltern zu schlafen. Steht mir mit 18 Jahren nicht zu selber zu entscheiden wo ich mich am Wochenende aufhalte. Dürfen wie mir das überhaupt verbieten hier wegzufahren übers Wochenede?
9 Antworten
Du, oder Deine Eltern, hast/haben einen Vertrag mit dem Betreiber des Internats geschlossen. Darin sind bestimmte Dinge festgelegt.
Ob man in einem Internat den volljährigen Schülern verbieten dar, sich zeitweise von dort zu entfernen, müsste im Zweifel gerichtlich geklärt werden. Über solche Verbote muss man sich aber vor Vertragsabschluss informieren.
Ich vermute mal, Du warst schon als Minderjährige auf dem Internat und hast Dir damals darüber keine Gedanken gemacht.
Deine Rechte als Volljährige bestehen darin, den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen zu widerrufen oder zu kündigen. Oder Du setzt Dich über das Verbot hinweg und lebst mit den Konsequenzen, die auch im Rausschmiss bestehen können. Auch das wird irgendwo stehen; Stichwort: Hausordnung.
Gruß Matti
das ist kein verbot
das ist so ein verbot, wie ...
Ist es nun ein Verbot oder nicht?
Die Formulierung: "Es ist untersagt, während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz zu verlassen.", wäre wohl ein Verbot, wenn es so etwas gäbe. Aber das gibt es natürlich nicht.
das Wochenende ist aber Freizeit. Das ist doch so, als wäre im Arbeitsvertrag festgelegt, dass du auch das Wochenende in deiner Firma zu verbringen hast.
ja, es ist ja auch ein spezieller job
dann soll sie es lassen und die werfen sie raus, sie muss doch nicht auf dem internat sein
das ist einfach ihre regel
wenn du ihre leistung willst, musst du ihren regeln folgen
oder du nimmst ihre leistung halt nicht
natürlich, aber trotzdem darf man hinterfragen, warum es diese Regeln gibt, die sehr in das Privatleben der Schüler eingreifen obwohl das unüblich ist.
wenn du ihre leistung willst, musst du ihren regeln folgen
Das ist genau das Denken und Verhalten, aus dem wir heraus müssen, wenn es um das Lernen geht. Schon Buddha hat gesagt, »Der Meister und der Schüler entwickeln GEMEINSAM die Lehre.«
Diese Erpressungsmethoden nach dem Prinzip Zuckerbrot und Peitsche sind absolut überholt. Beim wirklichen Lernen bestimmt der Lernende die Methode und der Lehrende geht darauf ein. Zu sagen, ich helfe Dir nur, wenn Du machst, was ich sage, ist nichts anderes als Erziehung zum Gehorsam. So züchtet man Befehlsempfänger aber keine gebildeten Menschen.
mein dingen ist es auch nicht, aber ich muss da nicht buddha bemühen, dem commander sagt einfach niemand, was er zu tun hat
er kann seine lehren behalten und ich gehe raus bis 4 uhr morgens
ich bin privatier, meine frau kann mir sagen, was ich tun muss, ansonsten niemand
kein chef und auch kein wichtiger kunde
ich sage, was andere leute tun sollen, wenn sie mein geld wollen
oder ich behalte es einfach
Das kannst Du alles gerne tun und ich bin da ganz auf Deiner Seite. Allerdings bezog ich mich mit meinem Einwand ausdrücklich auf das Lernen.
Wenn es sich um ein privates Internat handeln sollte, ist es sehr wahrscheinlich das Geld der Eltern, welches da verbraten wird. Nicht nur darum bin ich der Auffassung, dass die Eingesperrten ein Mitspracherecht bei ihren Haftbedingungen haben sollten. Freigang am Wochenende sollte möglich sein.
Also verbieten dürfen sie es dir nicht, aber wahrscheinlich ist es im Vertrag vereinbart. Bedeutet Vertragsbruch = Rausschmiss.
Ich finde das aber wirklich fragwürdig. Hättest du die Möglichkeit den Vertrag irgendwo prüfen zu lassen? Es ist ja Freizeit - das ist als würde in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich hier am Wochenende zu übernachten habe, obwohl ich nicht arbeiten muss. Kommt mir echt komisch vor.
Das dürfen sie dir definitiv nicht verbieten. Allerdings könntest du dich vertraglich dazu verpflichtet haben. In dem Fall könntest du immer noch fahren, aber sie könnten dann wohl deine weitere Ausbildung verweigern.
Es gibt Regeln, die du sicherlich mit deiner Unterschrift zur Kenntnis genommen hast.
Wenn du dich dieser Vereinbarung widersetzt, kannst du aus dem Internat entfernt werden. Eine andere Strafe bekommst du aber nicht.
Sie können dich nicht einsperren.
Aber wenn es in diesem Internat zu den Hausregeln gehört, nicht über Nacht fort zu bleiben, dann könnte es sein, dass die Schule dich nach Hause schickt, wenn du dich nicht daran hältst.
das ist kein verbot
das ist so ein verbot, wie das verbot, dich von deinem arbeitsplatz während der arbeitzeit zu entfernen
der chef kann dich nicht zwingen, er wirft dich raus
und die hier auch