Mit 17 125er fahren mit a2?

1 Antwort

Da dir mit 17 der A2 noch nicht ausgehängt wirs und du maximal die Prüfung bestanden haben kannst, hast du dann noch keine Fahrerlaubnis, also auch keine eingeschlossene Klasse.

Theoretisch könnte man sich ab Bestehen der praktischen Prüfung einen Führerschein für die Klassen ausstellen lassen, deren Mindestalter man schon erreicht hat. Praktischerweise macht das quasi nie Sinn, da wir ja von maximal meinem Monat sprechen.

Erst mit Aushändigung des Führerscheins (oder eines vorläufigen Führerschein) gilt die Fahrerlaubnis als erteilt. Die reine Prüfungsbescheinigung, die man in solchen Fällen nach der Prüfung bekommt, berechtigt nicht zum Fahren. Auch dann nicht, wenn man das Mindestalter erreicht hat

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Siraaa  24.08.2024, 11:51

Ich habe z.B. damals an einem 03.05. meine praktische Prüfung der Klasse C gehabt. Da ich eine Doppelklasse C/CE gemacht habe, habe ich ebenfalls nur eine Prüfungsbescheinigung bekommen. Erst am 07.05. habe ich es zur Führerscheinstelle geschafft und einen vorläufigen Führerschein bekommen.

Erteilungsdatum der Klasse C ist der 07.05 und nicht der 03.05.

LennyDrescher 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 11:50

Alles klar vielen Dank 🙏🏻