Darf ich mit meinem Freund zusammen ziehen? Abwohl das jugendamt möchte das ich mir 2 Mutter kind Einrichtungen ansehen soll??

4 Antworten

DU bist erwachsen und darfst erstmal für dich alles selbst bestimmen.

ABER: in deinem Fall ist da ja noch ein kleines Kind und das Jugendamt und ich würde ich ausschließen wollen das deine Entscheidung ggf das Jugendamt veranlassen könnte aktiv zu werden zum Schutz des Kindes, falls dafür gründe vorliegen sollten.

In soweit würde ich dazu raten das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen und folgende Punkte zu klären:

  1. Warum will man dich in der Mutter Kind einrichtung
  2. Hat man ein Problem wenn du statt dessen mit dem Freund zusammen ziehst?
  3. Wenn 2 ja ist dann die Frage kann man es beseitigen und wenn ja wie?
  4. Welche Konsequenzen gäbe es wenn du dich für den Zusammenzug entscheiden solltest und das Jugendamt hat ein Problem (Frage2) das sich nicht lösen lässt oder nicht gelöst ist (Frage 3)

Mit den informationen kannst du dann die Situation besser überblicken.

Natürlich kannst DU mit deinem Freund zusammenziehen. Da du erwachsen bist, kann dich daran keiner hindern.

Die Frage ist nur, wie das Jugendamt den Kindesschutz sicherstellt. Da dir eine Mutter-Kind-Einrichtung ansehen sollst, scheint das Jugendamt einen erhöhten Bedarf zu stehen.

Ich schätze, dass das Jugendamt irgendwo im Bereich zwischen SPFH mit Kontrollauftrag und Inobhutnahme prüfen wird, wie der Kindesschutz sichergestellt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Da du volljährig bist darfst du das,es sei den das jugendamt sieht einen sehr dringenden grund dagegen

Das JA wird schon seine Gründe haben, warum sie dir das vorschlagen.