Wann schalten Psychologen das Jugendamt ein?

3 Antworten

Nein, das wird sie nicht tun.

Ein einmaliger Vorfall ist jetzt so dramatischvauch nicht, zumal der Vater ja auch noch da ist.

Bei einem einmaligen Vorfall wiegt die Schweigepflicht mehr.

Nein. DAs ist kein Grund, das JA einzuschalten, schon gar nicht gegen den Willen des Mädchens.