Wann schalten Psychologen das Jugendamt ein?
Hallo Leute,
Die Aufgabe lautet: Ein 16 Jähriges Mädchen spricht mit ihrer Psychologin darüber, dass ihre mutter sie gegen den Tisch geschubst hat und sie davon einen blauen Fleck am Arm hat, der Vater hat sauer darauf reagiert. Die Mutter hat dem Vater gesagt, dass sie überreagiert hat und sie sich vielleicht besser beherrschen sollte. In dieser Familie ist generell oft streit usw.
Die Psychologin sagt man kann in ein betreites wohnen usw., dass Mädchen möchte dass aber nicht.
Denkt ihr die Psychologin meldet dass jetzt dem Jugendamt?
3 Antworten
Nein, das wird sie nicht tun.
Ein einmaliger Vorfall ist jetzt so dramatischvauch nicht, zumal der Vater ja auch noch da ist.
Bei einem einmaligen Vorfall wiegt die Schweigepflicht mehr.
Nein. DAs ist kein Grund, das JA einzuschalten, schon gar nicht gegen den Willen des Mädchens.