mit 16 nachts fahrradfahren was kann passieren?
Hallo community,
Meine Freundin, hat mir ihr gute frage Profil zur Verfügung gestellt, hätte paar fragen an euch.
Also, ich will mich heute Abend mit meiner Stiefschwester treffen, da ich mit ihr was mega wichtiges klären muss.Um zu ihr zu kommen, nehme ich das Fahrrad.
Da ich leider nicht weiß, wann wir fertig sind, möchte ich gerne einiges wissen um vorbereitet zu sein. Wielange darf man als 16 jährige mit dem Fahrrad raus?(Einige meinten, bis 22 uhr andere sagten das es egal ist)
Was passiert wenn ich in eine Kontrolle gerate und eine viertel flasche erdbeersekt (5,1 prozent) intus habe?
Was würde passieren, wenn ich dann einfach wegfahre?
12 Antworten
Was passiert wenn ich in eine Kontrolle gerate und eine viertel flasche erdbeersekt (5,1 prozent) intus habe?
Egal, wie lange du fahren darfst, ist das möglicherweise schon eine Trunkenheitsfahrt. Alkohol und Straßenverkehr passen eben nicht zusammen. Egal, ob mit dem Fahrrad oder mit dem Auto.
Wenn du angehalten werden sollst, und einfach wegfährst, könnte es sein, dass das eine lange Nacht auf dem Revier wird für dich.
ist das wirklich so krass nach einer viertel flasche sekt?
Also mit dem Fahrradfahren scheint es bei Dir immer irgendwas zu geben.
1. Es gibt nach deutschem Recht keine Beschränkungen für der Aufenthalt draußen. Das Jugendschutzgesetz schränkt das nur bei bestimmten Örtlichkeiten ein. Aber selbst dort erwartet Dich keine Strafe.
2. Bei einer Polizeikontrolle wird, bei einer 16-järigen in der Regel nichts passieren.
3. Auch mit einer viertel Flasche Erdbeersekt intus wird nichts weiter passieren.
Wirklich jede der hier angegebenen antworten ist falsch. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Zeiten vor an denen du dich draußen aufhalten darfst. Lediglich Orte an denen du dich zu bestimmten Zeiten aufhalten darfst oder nicht. (Disco, Bar usw). Auch der Alkohol ist kein Problem. Erst ab 1,6 Promille begehst du als Radfahrer eine Straftat. Dieser erhebliche Wert ist nach ein bisschen Sekt niemals erreicht. Eine, 0,5 Promille Grenze die für Auto fahren gilt, gibt es nicht. Lediglich wenn du Ausfallerscheinungen hast. Also z. B. mit weniger als 1,6 Promille unterwegs bist und zb lallst, kurzen schneidest, taumelst usw. Alles kein Problem. Pass einfach auf dich auf und alles wird gut.
Immer noch falsch, bzw. nicht vollständig... Wer mit über 0,3 Promille auf dem Fahrrad fahrauffällig wird, d.h. nicht mehr gradeaus fahren kann oder ähnliches, den kann ebenfalls eine Strafe erwarten (oder hast du das mit dem letzten Teil gemeint?)
Wenn du während der Kontrolle einfach weg fährst begehst du eine Ordnungswidrigkeit. "Sie missachteten Zeichen und Weisungen vom Polizeibeamten" so oder so ähnlich der Wortlaut und kostet knapp 60-80 Euro. So um den dreh.
Als Radfahrer(in) darf man mit bis zu 1,1 Promille unterwegs sein. Spannend wird es, wenn du einen Führerschein besitzt, der könnte bei Überschreitung eingezogen werden, auch wenn du nur mit dem Rad unterwegs bist.
Wenn du wegfährst, und dich der Kontrolle entziehst, dann gibt es richtig Stress.
Du darfst bis 12 unterwegs sein, später wenn du auf privatgelände bist (dann egal), erdbeersekt darfst du trinken aber nur bis zu 0,5 Promille Rad fahren, also entweder nix trinken oder zu Fuß gehen.