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Wirklich jede der hier angegebenen antworten ist falsch. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Zeiten vor an denen du dich draußen aufhalten darfst. Lediglich Orte an denen du dich zu bestimmten Zeiten aufhalten darfst oder nicht. (Disco, Bar usw). Auch der Alkohol ist kein Problem. Erst ab 1,6 Promille begehst du als Radfahrer eine Straftat. Dieser erhebliche Wert ist nach ein bisschen Sekt niemals erreicht. Eine, 0,5 Promille Grenze die für Auto fahren gilt, gibt es nicht. Lediglich wenn du Ausfallerscheinungen hast. Also z. B. mit weniger als 1,6 Promille unterwegs bist und zb lallst, kurzen schneidest, taumelst usw. Alles kein Problem. Pass einfach auf dich auf und alles wird gut.