Mit 16 Jahren mit volljähriger gegen Geld schlafen?
Wie schon im Titel steht Frage ich mich, ist es illegal bzw strafbar wenn ich eine volljährige Person z.B auf Markt.de für s*x bezahle oder allgemein s*fülle Dienstleistungen? Dabei meine ich nur reale Sachen also nicht übers Internet.
Soweit ich weiß ist es verboten wenn sie mich dafür bezahlen würde.
Hoffentlich wisst ihr weiter
7 Antworten
Dir würde dabei nichts passieren, der Prostituierten im Ernstfall sehr wohl. Deswegen ist es fraglich, ob sie sich darauf einlassen würde. (Natürlich vorausgesetzt die Tat würde zur Anzeige kommen oder ihr würdet warum auch immer dabei erwischt werden.)
Aber das schreibt der Absatz 2 von Paragraph 182 des Strafgesetzbuches so vor. Da besteht auch kein Handlungs- oder Interpretationsspielraum. Der Gesetzestext ist da sehr eindeutig:
Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
wie gesagt: § 182 (2) StGB.
Wenn Du selbst in ein Bordell gehen wölltest, dann dürftest Du eigentlich nicht eingelassen werden oder wieder raus fliegen. So schreibt § 8 JuSchG (Jugendschutzgesetz) vor, dass die Betreiber von Einrichtungen die als jugendgefährdend gelten (wobei nicht genau geregelt ist, was das im Detail ist) die Jugendlichen zum Verlassen der Einrichtung auffordern und gegebenenfalls ihren Eltern bzw. wenn diese nicht erreichbar sind dem Jugendamt übergeben sollen.
Also im Zweifelsfall müsste der Bordellbetreiber Deine Eltern anrufen, dass sie Dich abholen sollen (das wäre wahrscheinlich extrem peinlich, wird aber mit großer Sicherheit nicht passieren - du fliegst einfach raus).
Im Gegensatz zu anderslautenden Behauptungen DÜRFEN in Deutschland Jugendliche (also ab 14) für Sex bezahlen. Allerdings dürfen sich Jugendliche nicht in/an/vor "Prostitutionsstätten" aufhalten. Werden Jugendliche bei einer Kontrolle also in einem Bordell angetroffen, dann gibt es Ärger - für den Betreiber!
Wenn ein Jugendlicher aber eine Escort-Lady zu sich nach Hause bestellt oder sich für ein 1:1-Date in ihrem Appartement trifft, dann wäre das erstmal kein Problem - vorausgesetzt die Dame lässt sich überhaupt mit ihm ein, denn als Jugendlicher ist er noch nicht voll Geschäftsfähig und seine Eltern könnten ggf. die Gage zurückfordern, sofern diese den Taschengeld-Rahmen überstiegen hat.
Es gelingt auch immer wieder Jugendlichen sich in irgendwelche Laufhäuser zu schleichen, da es dort meist keine Einlasskontrolle gibt - aber da das Erotiklevel dort selten über dem einer Darmspiegelung liegt, sind sie damit eigentlich schon gestraft genug...
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Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
So lange niemand was sagt passiert auch nichts denn wo kein Kläger da kein Richter und du musst beweisen das Geld geflossen ist
Die volljährige Person macht sich strafbar, im Raum stehen bis zu fünf Jahre Haft (§ 182 Abs. 2 StGB).
Danke. Entweder habe ich nicht sorgfältig genug gelesen oder die Frage wurde (mal wieder) nachträglich verändert.
Ja, aber die andere Person macht sich strafbar, nicht du
heißt das, wenn ein 13 jähriger Junge ein 18 jähriges Mädchen vergewaltigt, wird sie rechtlich bestraft?
das macht sie NICHT!
(siehe meine Antwort!)
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Zitat Fischer, Kommentar StGB, Randnummer 10
"Erfasst sind nach dem Sinn der Vorschrift allein Entgeltleistungen der erwachsenen an die jugendliche Person (keine Täterschaft einer 20jährigen Prostituierten, die von einem 17-Jährigen bezahlt wird."
Es macht sich also keine der beiden strafbar.