Mit 16 ausziehen? (bitte um dringenden Rat/Tipps!)?

4 Antworten

Gehe zur Polizei. Sage dort „ich bin 16 Jahre alt und möchte nicht nach Hause zurück gehen. Ich möchte das nicht begründen. Bitte bringen sie mich in eine Unterkunft“. Die Polizei ist dazu verpflichtet, dich noch am selben Tag bei einer Familie ( Heime gibt es nicht mehr ) unterzubringen und die haben mehrere Adressen, wo sie dich hinbringen können. Das sind immer Familien mit Kindern. Solche Adressen hat die Polizei „auf Tasche“. Du kannst nach deinem Auszug beim Amtsgericht, welches für die Adresse, wo dein Vater wohnt, einen Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Kontaktes zu dir gegen deinen Vater stellen. Er darf dich dann nicht kontaktieren.

Überlege dir vorher gut, ob du das möchtest. Mit 16 dazustehen und keine Familie zu haben ( du wirst weiter weg gebracht und kannst nicht mal eben von deinen Geschwistern besucht werden - außerdem würde dein Vater es ihnen verbieten ) ist nicht so einfach. Ist die Gewalt wirklich so arg? Kannst du - wenn du sehr, sehr brav bist - vielleicht zu Hause wohnen, ohne geschlagen zu werden? Denke mal darüber nach.

Da ich nicht ganz genau weiß, wie oft und wie doll du geschlagen wirst und auch nicht weiß, ob du das eventuell durch Gehorsam minimieren könntest, kann ich dir nicht sagen „bleib zu Hause“ und kann auch nicht sagen „geh weg“.

Denke darüber gut nach.

Alles Gute dir‼️

Du darfst mich gerne hier auf gf privat anschreiben, wenn du noch eine Frage hast, oder wenn ein Problem auftaucht - oder auch „nur so“, wenn du Langeweile hast und zu Hause zur Zeit alles ok ist

So weit weg, wie nur Möglich ziehen.

Du musst deinen Vater nicht in deine Wohnung lassen, wenn du es nicht willst.

Du darfst deine Familie vermutlich weiter kontaktieren. Du musst aber auch davon ausgehen, dass dein vater die Familie gegen dich aufbringt.

Wenn du vor Gericht gehst, wäre die Frage, weswegen du vor Gericht gehst. Du brauchst einen Straftatsbestand.

Du wirst das nicht alleine schaffen, du solltest dich ans Jugendamt wenden. Vermutlich kommst du in betreutes Wohnen. Alles Weitere werden dir die Leute dann sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren Verheiratet. Habe ein Kind. Vielen geholfen.

Erdbeermuesli  09.06.2024, 16:48

Falsch. Betreutes Wohnen ist nur für Menschen mit einer sehr starken, geistigen oder körperlichen Einschränkung und eine eigene Wohnung wird sie unter 18 nicht bekommen. Außerdem kann sie beim Amtsgericht, welches für den Wohnbezirk, in dem der Vater wohnt, einen Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Kontaktes gegen ihren Vater stellen. Der darf sie dann nicht anrufen, besuchen, ihr eine e-Mail oder einen Brief oder eine WhatsApp schreiben - nichts darf er in diese Richtung.

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Genervter0815  09.06.2024, 19:45
@Erdbeermuesli

Erstmal schön, wie du jeden berichtigst, aber selber nichts geschrieben hast.

Betreutes Wohnen war der falsche Ausdruck. Bei meiner Frau gibt es in der EInrichtung auch so eien Wohngemeinschaft für solche Jugendlichen.

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Das sind Fragen für das Jugendamt. Ohne deren Zustimmung kannst du eh nicht einfach so ausziehen.


p4shaaa 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:26

Ist mir bewusst aber ich brauche jetzt dringende Antworten, ich hab schon mit meiner Betreuerin gesprochen und Leute aus dem Jugendamt wissen schon über die Situation Bescheid.

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Erdbeermuesli  09.06.2024, 16:25

Das stimmt nicht. Jedes Kind ab 10 Jahren kann auf eine Polizeiwache gehen und sagen „ich gehe nicht mehr nach Hause zurück“. Es muss nicht begründet werden. Dann ist die Polizei dazu verpflichtet, das Kind in eine Familie zu bringen. Jede Polizeiwache hat dafür mehrere Familien, die sie in solchen Fällen kontaktieren können.

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Spreche mit dem Jugendamt. Diese schicke dann eine Familienhilfe, die in deiner Familie nach dem Rechten sieht und mit euch allen arbeitet und Regeln aufstellt.

Erst, wenn das nicht klappt, wäre vielleicht eine Entnahme aus der Familie angedacht.

Aber so einfach, wie du dir das vorstellst wird das alles nicht.

 ich habe Leute die mich bei meiner Situation unterstützen und bescheid wissen

Ohne das Einverständnis des Jugendamtes oder deiner Eltern gehst du nirgendwo hin.


p4shaaa 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:22

Ich stell es mir nicht leicht vor, es ist mir bewusst das es nicht leicht wird. Das Jugendamt und die Polizei waren schon oft bei uns zuhause und er wurde auch öfters mal mitgenommen. Wir hatten auch schon öfters Gespräche mit Therapeuten und ich war schonmal im Krankenhaus wegen dem ganzen. Es hat sich kurze Zeit was gebracht und dann war er wieder so.

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Krawallbotz  09.06.2024, 12:24
@p4shaaa

Dann hast du ja beim Jugendamt einen Ansprechpartner. Wenn es wirklich so schlimm ist, warum bist du dann noch in der Familie und nicht schon lange in der Obhut des Amtes?

Irgendwas stimmt da nicht.

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p4shaaa 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:32
@Krawallbotz

Weil er uns immer gezwungen hat zu lügen als wir dort waren, bei jeder kleinsten Frage. Natürlich tut man das mit 11. Es ist ja nicht so als ob es keiner weiß wie er ist gegenüber seiner eigenen Familie, meine Tanten, Cousinen und Großeltern wissen Bescheid und das einzige was die immer dazu sagen ist „Wieso denn, das muss jeder mal durch ihr wollt doch nicht die Familie ruinieren/der Familie einen schlechten Ruf geben.“

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Krawallbotz  09.06.2024, 12:36
@p4shaaa
 Natürlich tut man das mit 11

Du bist jetzt anscheinend 16 !

Also melde dich bei deinem zuständigen Jugendamt ...nur dies ist der Weg.

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Erdbeermuesli  09.06.2024, 16:49
@p4shaaa

Du hättest nicht lügen dürfen. Das Jugendamt wird dir aber so oder so nicht helfen

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