Mit 14 zu Freunden ziehen? Jugendamt?
Hallo, vor einiger Zeit habe ich mit einem 14 Jährigen Jungen geschrieben der mir von seinen Problemen zu hause erzählte weil er mit der Mutter in eine neue Stadt zog und sich da nicht einleben kann. Irgendwann habe ich ihn dann als "Facebook Kind" angenommen und ich so etwas um ihn gekümmert. Jetzt fragte er mich ob ich wüsste, ob er mit 14 zurück in die Stadt ziehen kann wo er früher gewohnt hat und dort bei Freunden wohnen kann. In eine betreute Jugend WG oder zu Vater möchte er nicht. Kennt sich damit jemand aus? Wie sieht es rechtlich aus? Ist es möglich bei Problemen mit 14 Jahren zu Freunden und deren Eltern zu ziehen und dort dann halt die Schule beenden usw?
Liebe Grüße Eure Sina
9 Antworten
Hallo Sina, das ist durchaus möglich, wenn seine Mutter einverstanden ist und die Eltern des Freundes in dieser Zeit die Pflegschaft übernehmen, was ich mir jedoch nicht wirklich vorstellen kann.
klingt doch schonmal ganz gut, ich gebe es weiter :)
Solange, wie er nicht volljährig ist, und die Mutter das Sorgerecht hatt, darf er n icht wegziehen von ihr. Das tut mir leid.
Zu Freunden würde mich wundern, da gibt's ja null offizielle Kontrolle -das geht nicht.
In eine betreute WG schon eher, aber das müsste das Jugendammt genehmigen und seine Erziehungsberechtigten werden mit Sicherheit auch dazu angehört.
also zu Freunden, das klingt nicht besonders für mich! Zu Verwandten könnte er ziehen, wenn seine Mutter mit einverstanden ist.
Nein.