Jugendamt wg?

9 Antworten

Wenn die Entscheidung des Jugendamtes fest steht, kannst du natürlich dein Wunsch äußern in Bayern leben zu wollen. Ob das klappt, da bin ich, ehrlich gesagt, skeptisch.

Also grundsätzlich kann ich Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland unterbringen - und in Einzelfällen sogar im Ausland. Die Kosten der Maßnahme trägt in jedem Fall meine Stadt, zumindest solange die Eltern hier weiterhin leben. Die Eltern werden zu einer Kostenbeteiligung herangezogen.

Normalerweise bringe ich Kinder aber möglichst nah an ihrem sozialen Umfeld unter. Ein Schulwechsel (möglicherweise auch noch in ein anderes Bundesland) ist nicht immer sinnvoll. Außerdem kann man Freunde und Eltern viel besser besuchen, wenn man in der Gegend bleibt.

Es braucht schon einen Grund, warum ich Kindern mehr als eine Stunde Fahrtweg zu ihrem Elternhaus zumute. Das kann beispielsweise ein besonderes Konzept einer Einrichtung sein.

Ein junger Mann, für den ich aktuell zuständig bin, lebt über 6 Stunden mit dem Auto von mir entfernt. Das ist ein mega Aufwand für Hilfeplangespräche. Aber der junge Mann war vorher in einer Pflegefamilie in dieser Stadt und wollte dort bleiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ka109w92 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 05:32

Aber meind freundin hat keine freunde in der schule ..... und mir ihren eltern hat sie kein gutes Verhältnis absolut nicht sie hat ein trauma wegen ihrem vater und fühlt sich unwohl bei ihn/ allgemein bei Männern bloß ich konnte ihr vertrauen gewinnen bis jetzt, deswegen wäre es gut wenn sie nah an mir ist und ich für sie da sein kann. Werden solche wünsche berücksichtigt?

Ein Platz in einer Jugend-WG ist die Lösung aus einer familiären Notlage. Du wirst den Platz nehmen müssen, der gerade frei ist. Vielleicht kannst du bescheiden einen Wunsch äußern und dieser kann u. U. berücksichtigt werden.

Aber zu deiner Freubdin in ein anderes Bundesland wirst du vielleicht nicht ziehen können. Welches andere Bundesland will die immensen Kosten übernehmen?


Ka109w92 
Beitragsersteller
 26.01.2023, 13:49

Die Eltern müssen doch eine wg bezahlen

isilang  26.01.2023, 13:52
@Ka109w92

Das wusste ich nicht.

Was, wenn die Eltern die finanziellen Mittel nicht haben und evtl. selbst Transfergeld erhalten? Dann zahlt der Staat, oder nicht?

Lurch123532  26.01.2023, 15:13
@isilang

Dann muss es sehr gut begründet sein, dann es eine Fremdunterbringung gibt. Die ist ja sehr teuer und der Steuerzahler zahlt das nicht gerne.

isilang  26.01.2023, 15:22
@Lurch123532

Davon gehe ich auch aus und setze voraus, dass die triftigen Gründe behördlich festgestellt wurden.

So einfach ist das nicht. ERstmal bekommt ihr eine Familienhelferin zur Verfügung gestellt und dann wird entschieden, ob du in eine WG kommst. Nein, du wirst auch nicht so weit weg kommen, da man versuchen will, dass du mit deinen Eltern wieder zusammen kommst.


Ka109w92 
Beitragsersteller
 26.01.2023, 15:45

Ich habs falsch erklären aufjedenfall geht es hier um meine freundin sie wird von ihren vater sehr schlecht behandelt sie war deswegen schonmal in einer wg weil er sie geschlagen und eingesperrt hatte jetzt fängt es wieder an und sie will ihn nie wieder sehen und will so weit weg wie möglich und ich will halt das sie in meine nähe kommt da sie aber noch 16 ist kann sie nicht bei mir wohnen ich würde halt schön finden da wir sonst uns nur selten sehen . P.s. ich habs davor nur aus der ich version geschrieben

Das Jugendamt entscheidet das wenn es notwendig ist! allein. Nur weil du es willst, kommst du in keine amtliche Betreuung.

Ist es doch so, sind nahe Familienmitglieder sind immer die erste Option, eine wahrscheinlich noch minderjährige, Freundin ist das nicht.

Solang das Jugendamt nicht eingreift kannst du mit Erlaubnis (oder absoluter Ignoranz) deiner Eltern hinziehen wo du willst. Die Klammer bitte nicht zu ernst nehmen. Schon gar nicht vom F/O oder F/M nach Bayern.