Mit 14 mit Erwachsenen Ticket fahren?
Mein Freund und ich sind Grade am Bahnhof und er hat sich ein Erwachsenen Ticket geholt, obwohl wir beide erst 14 sind. Ich habe mir natürlich ein ermäßigtes Ticket geholt, weil ab 16 Jahren erst ein Erwachsenen Ticket benötigt wird. Er ist allerdings der Meinung, dass das Erwachsenen Ticket, das er sich geholt hat ebenfalls geht. Ich hab jetzt schon bedenken, dass er damit nicht weit kommt, da es ein falsches Ticket ist. Und jetzt meine Frage: würde er damit schwarz fahren?
19 Stimmen
6 Antworten
Ja, das geht. Es ist grundsätzlich möglich, ein höherwertiges Ticket zu kaufen, sofern es für die angegebene Strecke, am angegebenen Tag und auf der angegebenen Verbindung gültig ist (sofern die jeweiligen Daten vorhanden sind).
Das ist zum Beispiel dasselbe, wie wenn man mit einem 1. Klasse-Ticket in der 2. Klasse fährt - auch das ist kein Problem, da das Ticket gültig, aber höherwertig ist.
Die Verkehrsunternehmen machen nur Stress, wenn sie Geld verlieren.
Das ist zum Beispiel dasselbe, wie wenn man mit einem 1. Klasse-Ticket in der 2. Klasse fährt - auch das ist kein Problem, da das Ticket gültig, aber höherwertig ist.
Vorsicht! Das gilt nicht für Fahrkarten mit Zugbindung, also Super Sparpreis oder Sparpreis.
Punkt 2.6.1 der Befördungsbedingungen lautet:
2.6.1 Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.
Eine Erschleichung von Leistungen liegt eindeutig nicht vor, er hat nur zu viel bezahlt - aber meist braucht man mit 15 schon ein Ticket vor Erwachsene.
Da ein derartiges Ticket wahrscheinlich teurer ist, als das "Kinderticket" sehe ich da keinerlei Grund, dieses unter diesen Umständen nicht zu nutzen.
Andersherum wäre es natürlich ein Problem, wenn eine erwachsene Person ein Ticket für Kinder, was preislich billiger ist, nutzt.
Offiziell würde er schwarz fahren, das Ticket ist durch das falsche Alter eigentlich nicht gültig.
Allerdings wird es womöglich keinen Schaffner interessieren, schließlich hat dein Freund ein Ticket gekauft, was fast identisch ist, sich nur durch das sonst höhere Alter unterscheidet und eben teurer ist.
Er nimmt eine Vergünstigung die ihm zusteht nicht in Anspruch. Das ist kein Erschleichen von Leistungen.
Mit einem falschen Ticket ist man ebenfalls Schwarzfahrer, außer man kann sein Unverschulden nachweisen.
Da er aber bewusst dieses Ticket gekauft hat, gibt es auch kein Unverschulden.
Ist trotzdem das falsche Ticket = Ungültig = Schwarzfahren
Nein, der Tatbestand einer Erschleichung von Leistungen liegt ja gerade nicht vor.
Hat doch nix mit dem Erschleichen irgendwelcher Leistungen zu tun. Er hat das falsche Ticket, ganz einfach. Offiziell ist es nicht gültig, es wird bei der DB nur keinen jucken.
Unfugiger Quatsch - und der Blick ins Gesetz macht das sehr deutlich:
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Hier fehlt es eindeutig an der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, im Gegenteil, der bezahlt sogar mehr, als er müsste. Und die Beförderungsbedingungen erlauben es einem Kind mit 14, den günstigeren Kinderfahrschein zu erwerben, sie verpflichten aber nicht dazu, der Fahrschein ist uneingeschränkt gültig.
Du hörst mir nicht zu, kann das sein? 😂
Er hat bewusst das falsche Ticket gewählt, das macht ihn zu was? Richtig, zum Schwarzfahrer. Auch wenn das Ticket teurer ist, ist es dennoch nicht das für ihn richtige.
Das Ticket ist das Standardticket, das ist immer gültig - so einfach ist das -, insofern kann nicht das falsche Ticket gewählt, es gibt keine Verpflichtung, das vergünstigte Ticket zu wählen, das geben - hier hörst Du mir nicht zu - die Beförderungsbedingungen nicht her; niemand muss eine ihm zustehende Vergünstigung wählen, der Schwerbehinderte, der dank Wertmarke im ÖPNV Freifahrt genösse, darf dennoch ein Ticket lösen wie der Bahncard-Inhaber ein Ticket ohne BC-Rabatt kaufen darf ... oder eben ein Kind/Jugendlicher einen Fahrschein für Erwachsene.
Die Fahrkarte ist nicht falsch, denn nach den Tarifbedingungen wird es nicht verboten sein, sie auch dann zu nutzen, wenn eine Kinderfahrkarte ausreichen würde.
Es ist bloß schlichtweg nicht die preisgünstigste Wahl.
Aber nicht, wenn man eine Vergünstigung, die einem zustünde, nicht in Anspruch genommen hat.