Mit 14 mit Erwachsenen Ticket fahren?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein, das Ticket würde trotzdem funktionieren 84%
Ja, er würde schwarz fahren 16%

6 Antworten

Nein, das Ticket würde trotzdem funktionieren

Ja, das geht. Es ist grundsätzlich möglich, ein höherwertiges Ticket zu kaufen, sofern es für die angegebene Strecke, am angegebenen Tag und auf der angegebenen Verbindung gültig ist (sofern die jeweiligen Daten vorhanden sind).

Das ist zum Beispiel dasselbe, wie wenn man mit einem 1. Klasse-Ticket in der 2. Klasse fährt - auch das ist kein Problem, da das Ticket gültig, aber höherwertig ist.

Die Verkehrsunternehmen machen nur Stress, wenn sie Geld verlieren.


Micha1893  17.05.2023, 09:58
Das ist zum Beispiel dasselbe, wie wenn man mit einem 1. Klasse-Ticket in der 2. Klasse fährt - auch das ist kein Problem, da das Ticket gültig, aber höherwertig ist.

Vorsicht! Das gilt nicht für Fahrkarten mit Zugbindung, also Super Sparpreis oder Sparpreis.

Punkt 2.6.1 der Befördungsbedingungen lautet:

2.6.1 Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.
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Nein, das Ticket würde trotzdem funktionieren

Eine Erschleichung von Leistungen liegt eindeutig nicht vor, er hat nur zu viel bezahlt - aber meist braucht man mit 15 schon ein Ticket vor Erwachsene.

Nein, das Ticket würde trotzdem funktionieren

Da ein derartiges Ticket wahrscheinlich teurer ist, als das "Kinderticket" sehe ich da keinerlei Grund, dieses unter diesen Umständen nicht zu nutzen.

Andersherum wäre es natürlich ein Problem, wenn eine erwachsene Person ein Ticket für Kinder, was preislich billiger ist, nutzt.

Ja, er würde schwarz fahren

Offiziell würde er schwarz fahren, das Ticket ist durch das falsche Alter eigentlich nicht gültig.

Allerdings wird es womöglich keinen Schaffner interessieren, schließlich hat dein Freund ein Ticket gekauft, was fast identisch ist, sich nur durch das sonst höhere Alter unterscheidet und eben teurer ist.


xyz911  17.05.2023, 08:56

Er nimmt eine Vergünstigung die ihm zusteht nicht in Anspruch. Das ist kein Erschleichen von Leistungen.

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Ja, er würde schwarz fahren

Mit einem falschen Ticket ist man ebenfalls Schwarzfahrer, außer man kann sein Unverschulden nachweisen.

Da er aber bewusst dieses Ticket gekauft hat, gibt es auch kein Unverschulden.


xyz911  17.05.2023, 09:12

Die Fahrkarte ist nicht falsch, denn nach den Tarifbedingungen wird es nicht verboten sein, sie auch dann zu nutzen, wenn eine Kinderfahrkarte ausreichen würde.

Es ist bloß schlichtweg nicht die preisgünstigste Wahl.

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HugoHustensaft  17.05.2023, 08:51

Aber nicht, wenn man eine Vergünstigung, die einem zustünde, nicht in Anspruch genommen hat.

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AgonyFire06  17.05.2023, 08:54
@HugoHustensaft

Hat doch nix mit dem Erschleichen irgendwelcher Leistungen zu tun. Er hat das falsche Ticket, ganz einfach. Offiziell ist es nicht gültig, es wird bei der DB nur keinen jucken.

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HugoHustensaft  17.05.2023, 08:58
@AgonyFire06

Unfugiger Quatsch - und der Blick ins Gesetz macht das sehr deutlich:

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Hier fehlt es eindeutig an der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, im Gegenteil, der bezahlt sogar mehr, als er müsste. Und die Beförderungsbedingungen erlauben es einem Kind mit 14, den günstigeren Kinderfahrschein zu erwerben, sie verpflichten aber nicht dazu, der Fahrschein ist uneingeschränkt gültig.

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AgonyFire06  17.05.2023, 14:05
@HugoHustensaft

Du hörst mir nicht zu, kann das sein? 😂

Er hat bewusst das falsche Ticket gewählt, das macht ihn zu was? Richtig, zum Schwarzfahrer. Auch wenn das Ticket teurer ist, ist es dennoch nicht das für ihn richtige.

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HugoHustensaft  17.05.2023, 14:31
@AgonyFire06

Das Ticket ist das Standardticket, das ist immer gültig - so einfach ist das -, insofern kann nicht das falsche Ticket gewählt, es gibt keine Verpflichtung, das vergünstigte Ticket zu wählen, das geben - hier hörst Du mir nicht zu - die Beförderungsbedingungen nicht her; niemand muss eine ihm zustehende Vergünstigung wählen, der Schwerbehinderte, der dank Wertmarke im ÖPNV Freifahrt genösse, darf dennoch ein Ticket lösen wie der Bahncard-Inhaber ein Ticket ohne BC-Rabatt kaufen darf ... oder eben ein Kind/Jugendlicher einen Fahrschein für Erwachsene.

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