Missbrauch von Kennzeichen oder sonstiges?
Hallo und zwar kam einer von der Stadt zu mir und sagte mir das mein wohn Anhänger nicht mehr da stehen darf und darauf hin habe ich ihn dann auf mein Grundstück gefahren und paar Tage später kam die Polizei und sagte der darf hier nicht stehen weil das wohl der Stadt gehört obwohl es wirklich auf mein Grundstück war und darauf hin haben die mein Kennzeichen gesehen was ich ans Fenster dran gemacht habe was nicht zum Wohnanhänger gehört und auch nicht angemeldet ist.Und dann haben die gesagt ich soll es runter nehmen habe ich auch getan eine Woche später hatte ich ein Auto gekauft und das Auto war auch genau da wo der Wohnanhänger war und auch mit denn Kennzeichen dran und dann kam die Polizei und hat die Kennzeichen mitgenommen und zwei Bilder gemacht wie die dran waren auf dem Auto und auch von denn Fahrzeug Schein
1 Antwort
ok, Du darfst deine Fahrzeug auch ohne Kennzeichen auf deinem Grundstück abstellen- so wie auch einen Wohnwagen auch wenn es nciht angemeldet ist- aber nur , wenn das Grundstück auch Umfriedet( eingezäunt) ist.
Hast du keinen Zaun- ist es Öffendlicher Raum und du musst die fahrzeuge dann auch ordnugsgemäß anmelden im Öffendlichen Raum-
deswegen weil es in Öffendlichen Raum steht- wurdest du shcon vom Landratsamt ermahnt und nun auch von der Polizei- und ja, wenn du dann in Öffendlichen Raum, an einem Fahrzeug ein anderes Nummernschild anbringst- ist es Kennzeichenmissbrauch- Da Öffendlicher Raum.
Fazit- du musst dein Grundstück einzäunen oder ebend die Fahrzeuge ordnungsgemäß anmelden und Kennzeichnen
Ein Abstellplatz für ein nicht angemeldetes Auto muss umfriedet sein? Das halte ich für einen Irrtum!
Und was kann so auf mich zu kommen von preislich her
JA, ist es.
§ 22 Kennzeichenmissbrauch(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug im öffnetlichen Strassenverkehrs steht oder auf privatem Grund
Nicht nur Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung kommt auch noch dazu.
Also ist es denn jetzt eine Straftat das ich abgemeldete Kennzeichen auf ein Auto drauf gepackt habe was ich gekauft habe weil ich genervt wurde von denn Autohändlern?