Missbrauch von Kennzeichen oder sonstiges?

matrix791  25.02.2024, 00:23

Ist dein Grundstück eingezäunt?

Ano123880 
Fragesteller
 25.02.2024, 00:33

da sind ja auch meine Garagen und ja aber Nicht bis zum dem Teil wo es stand

1 Antwort

ok, Du darfst deine Fahrzeug auch ohne Kennzeichen auf deinem Grundstück abstellen- so wie auch einen Wohnwagen auch wenn es nciht angemeldet ist- aber nur , wenn das Grundstück auch Umfriedet( eingezäunt) ist.

Hast du keinen Zaun- ist es Öffendlicher Raum und du musst die fahrzeuge dann auch ordnugsgemäß anmelden im Öffendlichen Raum-

deswegen weil es in Öffendlichen Raum steht- wurdest du shcon vom Landratsamt ermahnt und nun auch von der Polizei- und ja, wenn du dann in Öffendlichen Raum, an einem Fahrzeug ein anderes Nummernschild anbringst- ist es Kennzeichenmissbrauch- Da Öffendlicher Raum.

Fazit- du musst dein Grundstück einzäunen oder ebend die Fahrzeuge ordnungsgemäß anmelden und Kennzeichnen


Ano123880 
Fragesteller
 25.02.2024, 10:57

Also ist es denn jetzt eine Straftat das ich abgemeldete Kennzeichen auf ein Auto drauf gepackt habe was ich gekauft habe weil ich genervt wurde von denn Autohändlern?

0
Ano123880 
Fragesteller
 25.02.2024, 11:02
@Ano123880

Und was kann so auf mich zu kommen von preislich her

0
TransalpTom  26.02.2024, 01:31
@Ano123880

JA, ist es.

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3.

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug im öffnetlichen Strassenverkehrs steht oder auf privatem Grund

1
peti12314  14.03.2024, 10:57
@TransalpTom

Nicht nur Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung kommt auch noch dazu.

0
superseegers  03.04.2024, 18:07

Ein Abstellplatz für ein nicht angemeldetes Auto muss umfriedet sein? Das halte ich für einen Irrtum!

0