Hallo zusammen,
ich habe 2 Fragen zum Barunterhalt meines nun volljährigen Sohnes:
Zu mir: alleinerziehend seit 17 Jahren, keine weiteren Kinder, mein Sohn lebt immer schon bei mir, er bleibt weiterhin in meinem Haushalt wohnen. Ich bin beruflich selbstständig tätig.
1.) Der Vater hat noch ein zweites, jüngeres Kind aus einer anderen Beziehung und kommuniziert mit dessen Mutter nur noch via Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt hat ihm nun "geraten", dass unser Sohn eine Abtretungserklärung für den Barunterhaltsanspruch ihm gegenüber zu unterschreiben hat - als Bedingung, damit der Unterhalt weiterhin auf mein Konto fließen kann. Mit der Zeile darin "..der Vater tretet den Barunterhaltsanspruch an die Mutter ab..."
Wohl mit dem juristischen Hintergrund, dass mein Sohn zukünftig kein Unterhalt bei ihm einklagen kann, weil es wurde ja nicht auf das Konto des volljährigen Kindes überwiesen. Auf jeder Unterhaltsüberweisung steht aber bislang eindeutig im Betreff: Unterhalt für Kind, daher frage ich mich, ob hinter dieser Abtretungserklärung noch etwas anderes steckt (Vertrauen ist offensichtlich nicht vorhanden). Prinzipiell ist mein Sohn gewillt, diese zu unterschreiben. Ich möchte mich nur erkundigen, ob ihm oder mir dadurch keine Nachteile entstehen.
2.) Ich bin seit Jahren selbstständig tätig. Nun geht es um die Neuberechnung des Unterhaltes:
Wieviele Geschäftsjahre nehme ich als Grundlage zur Berechnung meines Nettoeinkommens? (Da es Schwankungen gab, wäre 1 Jahr bei mir nicht aussagekräftig...also 3?)
3 Geschäftsjahre als Grundlage:
3x Gewinn : 12 = Nettoeinkommen/Monat (ist diese Formel korrekt?)
Oder fließt hier noch der Naturalunterhalt (Miete, Essen etc.) oder weiteres mit ein?
Ist es sinnvoll, meine Steuerbescheide an den RA des Vaters zu schicken oder wo kann ich selber die Berechnung machen lassen (Anwälte mal ausgenommen)?
Ich danke jedem einzelnen für euren Ratschlag oder Hilfe.
Liebe Grüße, Nina
Das verstehen wir eben auch nicht