Mir wurde ein gebrauchtes Handy als neu verkauft,hat der Händler noch Anspruch auf den vollen Preis oder habe ich das recht den Preis zu drücken?

3 Antworten

Weder noch!

Wenn du ein "neues" Gerät kaufst und ein gebrauchtes Gerät erhältst, dann fehlt der Kaufsache eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft. 

In diesem Fall kannst du reklamieren und ein neues Gerät verlangen. 

Wenn du einen Nachlass willst, musst du diesen mit dem Verkäufer vereinbaren. Du kannst diesen Nachlass nicht von dir aus einfach festlegen. Der Verkäufer muss diesem Nachlass zustimmen, wobei deine Chancen auf Zustimmung sehr groß sind, wenn dein Vorschlag realistisch ist. Ließe sich der Verkäufer nicht darauf ein, müsste er das gebrauchte Gerät zurücknehmen und dir ein neues liefern. 

Ich habe das jetzt so verstanden:

Du hast ein gebrauchtes Handy gekauft, welches als neu angegeben wurde. Nun willst du es billiger kaufen, richtig?

Da es als neues Handy angegeben wurde, obwohl es gebraucht war, ist es schon fast Betrug. Ja, du darfst es.

Sorry, falls ich es nicht richtig verstanden habe. Ich denke aber schon.

du hast das recht das handy gegen vollen preis zurück zu geben oder dich mit dem händler auf ein anderen preis zu einigen.

du darfst nicht von dir aus beschließen "ich geb dir 100€ weniger"