Minjob -unvorhersehbare Überscheitung-Anrechnung aufs Wohngeld?

2 Antworten

Wenn sich das Einkommen beim Wohngeld nicht um 15 % oder mehr ändert, musst Du das erst beim nächsten Antrag auf Wohngeld angeben und entsprechende Nachweise erbringen.

Es wird dann also erst nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der Neuberechnung berücksichtigt.

Beim Kinderzuschlag musst Du Änderungen in den finanziellen Verhältnissen im Bewilligungszeitraum nicht angeben, weil diese keinen Einfluss auf die bereits bewilligten Leistungen für den Bewilligungszeitraum haben.

Erst wenn der Bewilligungszeitraum endet und Du einen neuen Antrag stellst, wird das Einkommen der letzten 6 Monate für die Berechnung herangezogen.

Also angenommen der Antrag wurde bis Ende Dezember 2024 bewilligt, dann würde das Einkommen rückwirkend ab Dezember bis Juli 2024 für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Kinderzuschlag berücksichtigt.

Dadurch kann sich der Anspruch durch höheres Einkommen natürlich zumindest verringern.

Im Internet findest Du für Wohngeld und Kinderzuschlag kostenlose Rechner und für den Kinderzuschlag auch das Merkblatt für Kinderzuschlag.


JuBo1972 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 16:40

Vielen Dank für diese Antwort, allerdings weiß ich nun immer noch nicht, ob es sich negativ aufs Wohngeld auswirkt und es drauf ankommen lassen, wäre mir zu heikel.

Ich verdiene 538€ mtl und würde dann halt 2 x im Jahr 538€ extra bekommen--> wie gebe ich das in den Wohngeldrechner ein? Monatlich anteilsmäßig dazurechnen?

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isomatte  15.08.2024, 16:54
@JuBo1972

Du hast doch einen Bewilligungsbescheid über die Höhe des Wohngeldes erhalten, darin steht welches Bruttoeinkommen für die Berechnung herangezogen wurde.

Wenn sich dein Einkommen im Bewilligungszeitraum nicht um 15 % oder mehr verändert, musst Du das der Wohngeldbehörde im Bewilligungszeitraum nicht melden.

Dann wird das höhere Einkommen erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der neuen Berechnung berücksichtigt und dann kann sich natürlich der Anspruch durch höheres Einkommen entsprechend zumindest verringern.

Sollte sich das Einkommen um 15 % oder mehr verändern, dann musst Du das der Wohngeldbehörde gleich melden und es wird dann gleich neu berechnet.

Bitteschön

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JuBo1972 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 17:26
@isomatte

Nun habe ich das verstanden :-) - vielen Dank und schönes Wochenende

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Beim Wohngeld im nächsten Bewilligungszeitraum, wie beim Kinderzuschlag ist weiß ich nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

JuBo1972 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 16:15

danke für deine Antwort, aber ich verstehe nicht, was du meinst mit "beim Wohngeld im nächsten Bewilligungszeitraum".

Also würden diese 2 x 538€ aufs Wohngeld angerechnet werden, wenn ich den nächsten Antrag Ende des Jahres stelle?

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TinaPauli  15.08.2024, 17:31
@JuBo1972

Genau so ist es. Das hat dir doch @isomatte so schön erklärt

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