Kann ich neben meiner Aufwandsentschädigung einen Minijob haben?
Hallo,
ich arbeite an einer Schule im Ganztagsbereich, sowie beim Deutschen Roten Kreuz und bekomme eine Aufwandsentschädigung von maximal 3.000 Euro im Jahr, die ich nicht versteuern muss. Nun würde ich gerne wissen, ob ich neben dieser Tätigkeit einen Minijob als Studentin anfangen könnte, ohne Steuern bezahlen zu müssen.
#Minijob #Aufwandsentschädigung #Finanzen #Steuer
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MinijobZentrale/1548748551552_nmmslarge__0_0_249_249_edb0e9aa785359f1204b788d1ac2059e.jpg?v=1548748552000)
Bist du zum Beispiel als Betreuer tätig, werden deine Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen -bis zur Höhe des Übungsleiterfreibetrages von maximal 3.000 Euro im Jahr- sozialversicherungsrechtlich nicht als Verdienst berücksichtigt.
Kommt die Anrechnung dieses Freibetrages bei dir zur Anwendung, wurden diese Tätigkeiten daher nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Nimmst du jetzt einen anmeldepflichtigen 450 Euro Minijob auf, sind dabei keine Besonderheiten zu beachten.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
![](https://images.gutefrage.net/media/user/noname68/1473006349074_nmmslarge__0_13_1650_1650_ed63ebfe3abfe5f0071997c2038e024c.jpg?v=1473006351000)
die aufwandsentschädigung ist kein einkommen im sinne des gesetzes, du darfst daher bedenkenlos nebenbei einen minijob ausüben.