Kann ich neben meiner Aufwandsentschädigung einen Minijob haben?

2 Antworten

Bist du zum Beispiel als Betreuer tätig, werden deine Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen -bis zur Höhe des Übungsleiterfreibetrages von maximal 3.000 Euro im Jahr- sozialversicherungsrechtlich nicht als Verdienst berücksichtigt. 

Kommt die Anrechnung dieses Freibetrages bei dir zur Anwendung, wurden diese Tätigkeiten daher nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet.  

Nimmst du jetzt einen anmeldepflichtigen 450 Euro Minijob auf, sind dabei keine Besonderheiten zu beachten.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

die aufwandsentschädigung ist kein einkommen im sinne des gesetzes, du darfst daher bedenkenlos nebenbei einen minijob ausüben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung