Inventurhilfe und 450 € Job?

2 Antworten

Ohne eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können Sie auch mehrere 450-Euro-Minijobs parallel ausüben. Wichtig ist: Die Summe aller Verdienste darf 450 Euro nicht überschreiten. Zusätzlich können Sie auch einen kurzfristigen Minijob neben Ihrem 450-Euro-Minijob ausüben. Auch ein kurzfristiger Minijob ist für Sie sozialversicherungsfrei. Die Versteuerung des kurzfristigen Minijobs kann pauschal mit 25 Prozent oder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen erfolgen.

Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale

Hi Eudaemonia,

du könntest zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Minijob) eine kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) ausüben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei.

Gruß siola55