Minijob evtl. nicht möglich wegen Wohngeld, was tun?

1 Antwort

Wenn Du tatsächlich Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht Bürgergeld vom Jobcenter meinst, bleibt vom Erwerbseinkommen eines Kindes unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben ein pauschaler monatlicher Freibetrag von 100 Euro.

Der bliebe ohne Berücksichtigung, was darüber liegt würde bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt und kann zumindest zur Verringerung des Anspruchs führen, im schlimmsten Fall auch ganz entfallen.

Im Internet findet man kostenlose Rechner für Wohngeld, da kann man es berechnen lassen, dann müsstest Du dich mit deinen Eltern dann selber einigen, was sie dann ggf.durch eine Kürzung des Wohngeldes von dir möchten.

Wenn sich das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen um 15 % oder mehr Prozente ändert, muss das der Wohngeldbehörde unverzüglich gemeldet und nachgewiesen werden, sonst erst wenn man wieder einen Antrag stellen muss, also am Ende des Bewilligungszeitraums.