Minijob als Überbrückung während Arbeitsuche? Sinnvoll?

1 Antwort

Natürlich wird das angerechnet beim Arbeitsamt (100€ Freibetrag +20% vom Rest werden nicht angerechnet; bei 538€ werden demnach nur 189,40€ nicht angerechnet).

Und Minijobs werden in der Regel problemlos neu besetzt, deinen AG wird das nicht sonderlich interessieren solange du dich an die Kündigungsfrist hälst.