Minijob als Überbrückung während Arbeitsuche? Sinnvoll?
Ich werde in wenigen Tagen arbeitsuchend sein, da ich dann meine Ausbildung bestanden habe und mein Ausbildungsbetrieb mich nicht übernimmt.
Wann ich wieder in ein neues Arbeitsverhältnis in meiner Branche komme, weiß ich nicht. 2 Vorstellungsgespräche habe ich jedenfalls schon sicher für die Zeit nach der Ausbildung.
Nun dachte ich mir aber, ich könnte als Überbrückung einen Minijob annehmen.
Jetzt gibt es aber ein Problem, ich weiß ja nicht wie lange ich jetzt arbeitslos sein werde.
Am Ende ist es nur ganz kurz und ich arbeite dann z.B. nur eine Woche in dem Mini-Job.
Ist das dann nicht bisschen blöd für den Minijob-Arbeitgeber? Denn er muss sich dann gleich wieder eine neue Arbeitskraft suchen.
Was haltet ihr von der Idee ?
Und wie wird ein Minijob beim Arbeitsamt angerechnet? Ich beziehe ja dann Leistung vom Amt
1 Antwort
Natürlich wird das angerechnet beim Arbeitsamt (100€ Freibetrag +20% vom Rest werden nicht angerechnet; bei 538€ werden demnach nur 189,40€ nicht angerechnet).
Und Minijobs werden in der Regel problemlos neu besetzt, deinen AG wird das nicht sonderlich interessieren solange du dich an die Kündigungsfrist hälst.