Hallo,
wie der Titel der Frage vermuten lässt, habe ich mein Abitur (1,8) 2014/15 an einer Waldorfschule in BaWü absolviert. Meine Bemühungen, einen Studienplatz der Humanmedizin zu ergattern, waren bis dato erfolglos.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigen manche Universitäten gesondert solche Fächer, die ein erhöhtes Anforderungsniveau (Leistungskurs) hatten. Dieser meist naturwissenschaftliche Schwerpunkt ist unter anderem eine Möglichkeit, seine Note innerhalb dieses Auswahlverfahrens zu verbessern. Jedoch, an Waldorfschulen erhält man keine Halbjahreszeugnisse und ich weiß ebenfalls, dass Waldorfschulen nicht dazu verpflichtet sind, solche auf Anfrage auszustellen. Erhalten haben wir allerdings ein Notenzeugnis der 12. und 13. Klasse, da wir (an Waldorfschulen gibt es noch G9) in der 12. Klasse, als Voraussetzung für das Abitur, die Fachhochschulreife absolvieren mussten.
Hochschulstart.de verlautet nun, dass ich diese Möglichkeit der Verbesserung durch mein Waldorfabitur nicht nutzen kann, was wirklich schade ist, da meine Leistungen in den jeweiligen Fächern durchgehend ausgezeichnet waren (meine DN in der 12. Klasse lag am Jahresende bei 1,0).
Lässt sich hier in diesem Forum eventuell jemand finden, der sich mit der Rechtslage meiner Problematik auskennt, bzw. ähnliches erlebt hat? Denn ich habe das gleiche Abitur durch die Verordnung eines Zentralabiturs und soll dennoch benachteiligt behandelt werden?
Über andere Möglichkeiten der Verbesserung soll hier nicht informiert werden, da ich gerne und viel lese und mich eigentlich bestens auskenne.
Vielen Dank