Mindestgrösse beim Führerschein?

2 Antworten

Hallo,

leider gibt es die Mindestgröße von 1,50 m wirklich.

In den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" wird dabei von unter 1,50 m gesprochen und es geht neben der Größe auch um "Krafteinschränkungen".

Das findest du hier auf der letzten Seite 146:

https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Aber selbst dann kann ich es absolut nicht nachvolziehen, dass dich dein Fahrlerhrer / die Fahrschule ganz seelenruhig erst einmal die Ausbildung machen lässt und einfach darauf hofft, dass du dann auch die Prüfung ablegen darfst.

Dem Prüfer ist es egal, ob im Personalausweis 1,50 oder 1,51 stehen - wenn er der Ansicht ist, dass du das Fahrzeug nicht sicher und gefahrlos im Straßenverkehr führen kannst, dann machst du keine Prüfung.

Da solltest du JETZT klären, nicht länger warten und keine weiteren Kosten produzieren.

Mit der Fahrschule sprechen, denen das durchaus hart an den Kopf werfen, denn es wäre deren Aufgabe gewesen dich VOR der Ausbildung darüber zu informieren und das abzuklären.

Es gab aber leider schon den Fall einer Frau, die mit 1,47 m bis zur praktischen Prüfung alles durchgezogen hat und dann auf Grund ihrer Größe direkt vor der praktischen Prüfung vom Fahrprüfer nicht zugelassen wurde.

http://www.bild.de/news/inland/fuehrerschein/ich-bin-zu-klein-fuer-den-fuehrerschein-36187274.bild.html

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße

Michael


verreisterNutzer  31.01.2018, 15:28

Aber er wird mich doch erst fahren lassen um zu der Erkenntnis zu kommen dass ich nicht so einfach auf den Straßen fahren darf oder? Oder kann er direkt nein sagen? Schließlich fahre ich so in den Unterrichts Stunden ja auch ganz normal wie jeder normal große auch ,find das schon etwas unfair

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19Michael69  31.01.2018, 15:41
@verreisterNutzer

Kann sein, dass der Prüfer das machen wird - kann aber auch nicht sein.

Lies dir den Bericht durch, den ich verlinkt habe. Der Prüfer hat der Frau am Tag der Prüfung die Prüfung verweigert. Sie durfte überhaupt nicht "losfahren".

Wenn du genau 1,50 m bist fällst du zwar nicht unter diese Bedingungen, es ist zumindest aus meiner Sicht aber dennoch ein bisschen wie "Russisches Roulette".

Gruß Michael

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Grundsätzlich ist die Körpergröße kein Problem, da ja auch Kleinwüchsige mit Fahrzeugen durch die Gegend flitzen. Entscheident ist wie gut man an die Pedale heran kommt.

Personen unter einer Körpergröße von 1.50m müssen in der Regel eine Fahrprobe mit einem Sachverständigen absolvieren. Der Entscheidet dann ob ein normaler PKW ausreicht, oder aber ob es zweckdienlicher ist Hilfsmittel zu verwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

19Michael69  30.01.2018, 19:13

Die Antwort ist gut, aber nicht vollständig.

Vielleicht wird sogar ein fachärztlich-orthopädisches Gutachten erforderlich.

Es geht dabei auch um "Krafteinschränkung", die hier nach den Kommentaren durchaus gegeben sein kann.

Daher kann ich nicht verstehen, dass die Fahrschule sie überhaupt ausbildet bevor das geklärt ist.

Gruß Michael

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AlterHaudegen75  30.01.2018, 19:52
@19Michael69

Na dann Danke dafür das du meine Antwort vervollständigt hast.

Warum die Fragestellerin zur Ausbildung in der Fahrschule zugelassen wurde, insbesondere dann wenn der Fahrschullehrer schon äußert das es Probleme geben könnte, ist mir in der Tat auch ein völliges Rätzel.

Da drängt sich mir etwas der finanzielle Hintergrund auf wenn ich ehrlich sein soll. Ein anderer Grund wäre mir zur Zeit nicht denkbar.

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19Michael69  31.01.2018, 11:26
@AlterHaudegen75

Da bin ich vollkommen bei dir ;-)

Hier auf GF wird zwar oft von Abzocke durch Fahrschulen gesprochen und die Fahrschüler sehen nicht ein, dass einfach nur sie selbst der Grund sind, aber in diesem Fall liegt es wirklich nahe.

Gruß Michael

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verreisterNutzer  30.01.2018, 19:13

Wenn man kein Gehirn hat, kann man nicht denken ,ich nehme es dir nicht mal übel 😂 aber wie war das ,wenn man keine Ahnung hat ,dann Schnauze halten

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verreisterNutzer  30.01.2018, 17:56

Ist aber schon bisschen anstrengend die Kupplung richtig runterzudrücken

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AlterHaudegen75  30.01.2018, 18:05
@verreisterNutzer

Übergewicht an sich ist kein Problem. Wenn es dich aber behindert und einschränkt, und du darüber hinaus Probleme hast die Pedale zu bedienen, dann könnte der Prüfer in der Tat die Prüfung verweigern.

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verreisterNutzer  30.01.2018, 17:55

Also ich bin schon bei der Fahrschule ,hatte bis jetzt 15 Fahrstunden ,mein Fahrlehrer meint 1.50 ist schon echt die Grenze deswegen hab ich eben nen neuen Ausweis beantragt und bin jetzt eben auch 1.51 ,er meinte kann aber trotzdem ein Problem werden eventuell wenn der Prüfer das so sieht. Das Problem ist ja auch noch das ich übergewichtig bin und wenn mein Oberkörper nicht so im Weg wäre ,ich den Sitz such näher ran schieben könnte und dann auch besser unten rann kommen würde aber sonst so an sich hab ich halt keine Probleme

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AlterHaudegen75  30.01.2018, 17:51

Na zumindest bist du mit deiner Körpergröße hart an der Grenze. Ich würde empfehlen mal in eine Fahrschule zu flitzen, und einfach mal zu fragen wie sich das verhält. Vielleicht kannst du dich ja auch mal in ein Fahrschulauto setzen, und ausprobieren wie du klar kommst. Darauf kommt es an.

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verreisterNutzer  30.01.2018, 17:29

Also unter bedeutet dass ich keine machen muss oder ,bei mir geht das ja noch

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