Hallo,
im Vorhinein sei angemerkt dass ich mich in NRW befinde und hier meinen Führerschein mache (falls das überhaupt eine Rolle spielt).
Ich hatte heute meine 34. Fahrstunde mit Schaltgetriebe und war auch lange nicht mehr fahren, daher bin ich nicht so gut gefahren. Mein Fahrlehrer hat mir dann angeboten, ich solle den Führerschein auf Automatik machen und die Prüfung auch mit einem Automatik Führerschein absolvieren, und dann kriege ich auch von ihm eine Bescheinigung, dass ich meinen Führerschein von einem Automatik Führerschein zu einem Schaltgetrieben wechseln kann, so als gäbe es keine Unterschiede.
ich hab im Internet dann gelesen, dass das so eine neue Regelung seit dem 01.04.21 ist und ich dafür folgende Vorraussetzungen erfüllen muss:
Der Weg zum „normalen“ Führerschein der Klasse B (Pkw) führt über Extrastunden und eine Testfahrt. Mindestens zehn Unterrichtseinheiten á 45 Minuten muss der Fahrschüler zusätzlich zu seiner praktischen Grundausbildung mit einem Schaltfahrzeug bestreiten. Zudem muss er seine Fahrtauglichkeit beweisen, indem er eine Eignungsfahrt über mindestens 15 Minuten absolviert. Hat der Fahrschüler sein Können unter Beweis gestellt, ist er zum Führen und Fahren eines schaltgetriebenen Pkw berechtigt, was im Führerschein unter der Schlüsselzahl 197 vermerkt wird.
Meine fragen sind jetzt:
Ist diese Testfahrt beim Fahrlehrer oder von jemanden aus dem TÜV (wenn zweiteres, wo ist dann der Unterschied zwischen der normalen Prüfung und der Testfahrt)?
Gibt es irgendwelche Besonderheiten auf die ich achten muss oder ist alles genauso, wie als hätte ich den Führerschein auf Schaltgetriebe gemacht?
Mein Fahrlehrer kann dann im Nachhinein nicht sagen, dass er mir diese Bescheinigung doch nicht gebe, oder?
und die letzte Frage: Sind diese 10 Extrastunden bereits in den von mir 34 geleisteten Fahrstunden enthalten oder muss ich die im Nachhinein noch einmal machen? Also auch wieder 10 Fahrstunden bezahlen?