Milchboden bei der Kasse abgefallen?


05.07.2024, 17:41

Wir mussten den Beutel mit ins Auto nehmen, weil wir die Milch nicht Vorort wegkippen durften.

6 Antworten

Ihr hättet einen Ersatz bekommen müssen/können, auch ohne Kassenbon. Wenn mir beim Einpacken mal was kaputtging, durfte ich mir ausnahmslos bisher immer was Neues holen.

Wieso habt ihr nicht gefragt, ob ihr euch bitte eine neue Flasche Milch holen dürft? Ich verstehe, dass es schön gewesen wäre, wenn die das von sich aus angeboten hätten. Bedenke aber, dass da am Tag so viele Kunden sind, die Kassierer auch unter Stress stehen, Druck haben, und auch nur Menschen sind, die vielleicht mal nicht so toll reagieren.

WasUnprofessionell vom Kassierer. Aber die Flasche ist HINTER der Kasse kaputt gegangen. Er hat also grundsätzlich recht.

Zur Ursache: die Flasche hatte wahrscheinlich einen sogenannten Kühlsprung. Schon bei der Herstellung ist sie zu schnell abgekühlt worden, es entstehen Spannungen im Glas. Da reicht ein kleiner Stoß an der richtigen Stelle, und der Boden platzt ab. Das kann auch noch nach Jahren passieren. Vor allem bei Trinkgläsern passiert das . Die werden Jahre lang benutzt, plötzlich haben sie einen Sprung.

An dem versauten Kofferraum seid ihr selber schuld.

Der Laden hätte die Entsorgung anbieten sollen.

Und wie die Situation wirklich aussah kann hier keiner beurteilen.


RxcketRaccoon 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 17:42

Das stimmt, aber auch nur, weil der Laden keine Entsorgung anbat.

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Die Flasche ist an der Kasse kaputt gegangen warum ist dann dein Kofferraum schmutzig? Würde mich bei der Zentrale beschweren.


RxcketRaccoon 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 17:40

Mussten den Beutel ja mit ins Auto nehmen, vorort durften wir sie nicht wegkippen oder ähnliches.

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RxcketRaccoon 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 17:44
@ProduktGorgon

Der Inhalt der Flasche war ja im Beutel, und es wäre schade, wenn wir ihn dort stehengelassen hätten. Waren aber kurz davor, die Milch im Beutel einfach auf dem Parkplatz zu entsorgen, aber bevor wir Hausverbot bekommen, haben wir es gelassen, denn wir gehen oft dort einkaufen, leider einer der einzigen Läden in unserem Dorf.

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also an sich findet der Gefahrenübergang bei der annahme der Wahre nach dem Scananen statt, heist für eure tollpatschigkeit wärt irh selbst verantwortlich. Wenn der Bruch aber tatsächlich nur durch ein schon vorher bestehender Defekt entstehen konnte, dann handelt es sich um einen Sachmangel nach §434 BGB und ihr hättet entsprechende Ansprüche