Mietwohnung einen Wasserschaden verursacht, wer zahlt?
Ich habe, bevor ich über die Weihnachtszeit zurück nach Hause gefahren bin, aus versehen den Waschmaschinenhahn auf gelassen (der war ca. eine Woche offen bevor ich weg gefahren bin, in der Woche ist nichts passiert). 3 Tage nach dem ich gefahren bin schreibt mir meine Vermieterin (sehr sauer) und meint, ich hätte damit einen Wasserschaden verursacht, und dass das mehrere Tausend Euro in Schaden sein könnten (sie weiss es noch nicht genau).
Jetzt ist die Frage, ob meine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt oder ich das machen muss? Habe es aus Angst noch nicht meiner Mutter erzählt, die sich in der Regel über sowas kümmert (bin erst seit ein Paar Wochen 18), weswegen ich erstmal hier frage.
3 Antworten
Der Haftpflicht melden. Aber der Schaden muss gut dokumentiert werden, denn die Haftpflicht zahlt nicht auf blosse Behauptung hin, du hättest einen Schaden verursacht. Der Hergang muss ziemlich gut erklärt werden.
Meinem Eindruck nach entsteht übrigens kein Wasseschaden, wenn die Wasserzufuhr zur Waschmaschine offen ist. Das alleine reicht bei weitem nicht! Bei uns im Hause ist er ständig auf. Also muss da noch mehr vorliegen, ein Schaden an der Maschine beispielsweise.
Der Leitungswasserschaden ist über die GEBÄUDE-Versicherung abzuwickeln. Damit ist dem Eigentümer auch besser gedient, da diese Neuwert erstattet
Wenn du fahrlässig den Schaden verursacht hast, wird dich diese Gebäudeversicherung in Regress nehmen. Dieser Regress ist dann Gegenstand deine privaten Haftpflicht.
Haftpflichtversicherung melden. Natürlich muss der Verursacher den Schaden zahlen.
Aber deshalb gibt es ja Haftpflichtversicherungen und für jede moderne Waschmaschine am Schlauch heutzutage schon ab Werk einen automatschen Wasserstop