2 Eigentümer als Vermieter im MV eingetragen, 1 Eigentümer unterzeichnet Mietvertrag und erhält die Miete+NK, hat 2. Eigentümer Anrecht auf Miete?
vom 1. Eigentümer bzw. vom Mieter ? Oder
vom Makler der den Mietvertrag der Doppelhaushälfte wegen Angaben Zählerstände, oder ??? etc. mit evtl. i. A. unterschrieb ?
Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen ? (Ohne Unterschrift 2. Eigentümers der nicht Ehepartner oder Verwandt ist)
Der 1. Eigentümer des Hauses erhält wie gesagt die Miete bzw. nur dessen Lebensgefährtin, da dieser verschuldet ist (Ihre Bankdaten sind im Mietvertrag jedoch nicht Ihr Name)
Der Makler erstellte den Mietvertrag (Der 2. Eigentümer wußte dies jedoch vor Mietvertragsabschluß das Mieter gefunden sind und wurde informiert ob er beim Mietvertrag dabei sein wollte) Die Parteien wollten sich nicht begegnen da verstritten.
Der 2. Eigentümer steht wie 1. Eigentümer im Mietvertrag solte den Vertrag vom 1. Eigentümer bekommen was nicht erfolgt ist. Beide haben noch 2. Doppelhaushälfte als Eigentümer zusammen auch jeweils zu 50 %, die Mietzahlungsempfängerin, die Lebensgefährtin nicht Eigentümerin ist jedoch vom 1. Eigentümer mit einer größeren Summe im Grundbuch eingetragen auf dessen 50 % der beiden Häuser.
1. Eigentümer teilte Makler und neuem Mieter mit, dass der 2. Eigentümer die Miete des
anderen Hauses erhält.
Der 2. Eigentümer bekommt wie gesagt keine Miete steht jedoch für Zins und Tilgung sowie Mehrkosten Betriebskosten alleinig da, da 1. Eigentümer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.(jedoch hier noch lebt). Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen, die andere Haushälfte steht leer, dort keine Mieteinnahmen mehr, Kosten Zins und Tilgung trägt auch nur 2. Eigentümer.
1. Können Mieter gezwungen werden, die Hälfte der Miete an den 2. Eigentümer zu zahlen obwohl der 2. Eigentümer den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat ?
2. Frage: Ist der Mietvertrag überhaupt gültig ?
3. Frage: Kann der 2. Eigentümer - Mietausfall vom Makler verlangen wenn dieser den Vertrag wirklich unterzeichnet hätte mit i. A. - Der Makler kann sich nicht daran erinnern, warum er dies habe tun sollen (evtl. wegen Zählerstandsangaben !) oder ??? Drängen des 1. Eigentümers bzw. wurde er im Glauben belassen, dass 2. Eigentümer die Einnahmen etc. des Anderen Hauses auch alleinig erhält und der Vertrag dem 2. Eigentümer noch vorgelegt wird. Es konnte davon der Mieter sowie der Makler ausgehen, dass die Mieteinnahmen Häuserbezogen jeweils nur von einem Vermieter bezogen werden.
Somit Mietvertrag auch nur von einem Eigentümer unterzeichnet wurde.,,
Dann stellt sich auch die Frage; oder hat der 1.Eigentümer mit i. A. für den Makler unterzeichnet? Aber hat diese Unterschrift des Maklers überhaupt eine Bedeutung ??
Kann sich der 2. Eigentümer, wegen seines Geldausfalles jetzt am Makler bereichern ?
Was sagt die Rechtslage.Hinzukommt das der 2. Eigentümer gerne beide Häuser verkaufen würde, jedoch durch die Grundschuldeintragung an Lebensgefährtin, die der 1. Eigent. damals eintragen lies auf nur seine 50 % ohne das Eigentümer 2 zustimmen mußte, kein Geld nach gesamten Zins u.Tilgung bleibt.?ZV!
Keine harz 4, mach es nicht so Schwierig.