Mietvertrag gültig Vermiterln will eine WG draus machen?

4 Antworten

Du hast einen wirksamen und vermutlich unbefristeten Mietvertrag mit der Eigentümerin der DHH abgeschlossen. Da ist der Mietbeginn sicherlich fixiert. Durch diesen Mietvertrag bist du Besitzer der DHH geworden und nur du bestimmst, wer in deinem Besitz wohnen darf.

Du hast guten Glaubens gemietet. Sollte der Mietvertrag aufgrund bisher unbekannter Bestimmungen das Grundstück betreffend nun unwirksam werden, und du daher die DHH verlassen musst, dann trägt die obskure Vermieterin alle Mehrkosten, die dir aus diesem Vertragsbruch entstehen.


Depp555 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 12:08

Danke ja das hört sich schlüssig an aber man fühlt sich bereits vor dem Einzug betrugen belogen jede Freude da drauf vorbei

sie will die Kaution nicht mal auf ein eigens dafür einzurichtendes Kautionskonto hinterlegen das sagte auch

weiterer Betrug geplant ?

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Gerhart  07.08.2024, 13:58
@Depp555

Hast du dazu einen Nachweis? Hast du denn schon ein Drittel der Kaution übergeben? Eröffne ein Kautionssparbuch bei deiner Bank.

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Nicht lange warten, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe einholen. Da könnten Kosten auf dich zukommen, die deine Vermieterin zu tragen hat. Das mit der Kaution ist auch höchst spuky.

Nein, das musst du nicht akzeptieren. Die Vermieterin hat einen Vertrag abgeschlossen, den sie erfüllen muss. Tut sie das nicht, macht sie sich schadensersatzpflichtig.

So, wie du das schilderst, war es doch von Anfang an darauf ausgelegt, dich hinters Licht zu führen.

Gehst du darauf ein, hat sie nicht nur jederzeit Zugang zu dem gemieteten Haus, sondern kann dich auch mit einem erleichterten Kündigungsrecht wieder loswerden, da ihr unter einem Dach wohnt.


Depp555 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 11:18

was muss sie für Schadensersatz liefern

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florestino  07.08.2024, 11:21
@Depp555

Wenn ihr z.B. aus der bisherigen Wohnung ausziehen und vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen müsst (Umzugskosten, evtl. höhere Miete...) oder sogar Hotelkosten und Kosten für die Einlagerung eurer Möbel, wenn ihr so schnell nichts finden könnt.

Das müsst ihr natürlich alles belegen und notfalls einklagen, denn freiwillig wird sie bestimmt nicht zahlen.

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Du musst gar nix akzeptieren.

Pacta servanda sunt.

Du bestehst auf das, was im Vertrag ausgehandelt war, kann sie das nicht liefern, wird sie schadensersatzpflichtig.

Und i ch würde da auch jedes Mitleid vergessen, ich hab es nur überflogen und nicht wirklich verstandne, aber das stinkt.

Sohn da Bauträger und hier trallalala, stinkt immer.


Depp555 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 11:16

So sehr ich das auch völlig über Tisch gezogen Unverschämtheit

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Incello  07.08.2024, 11:18
@Depp555

Muss nicht zu deinem Nachteil sein, meist bescheißen sie den Staat.

Aber das macht dir alles Probleme und wofür?

Du hast gar nichts davon.

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