Mietrecht und Kundigungschutz?

1 Antwort

Also wenn du einen stichhaltigen Grund für einen Umzug nennst - und die Pflege von Angehörigen ist so einer - wird dir ein Jobcenter/Sozialamt kaum einen Umzug verwehren können.
Dein aktueller Vermieter kann und darf allerdings durchaus auf die Einhaltung der Kündigungsfrist deines aktuellen Mietvertrages bestehen. Da kommst du dann vor Fristablauf nur einvernehmlich raus (Aufhebungsvertrag des Mietverhältnisses z.B. mit der Bedingung, dass du einen für den Vermieter akzeptablen Nachmieter organisierst).

Solltest du dann bei der zu pflegenden Angehörigen einziehen hast du ja evtl anspruch auf Pflegegeld gegenüber der Pflegekasse (die sparen dadurch ja beim - oft wohl teureren - Pflegedienst) - sprich deine gesamte Situation (deine Rente plus Pflegegeld und ggf. Grundsicherungsleistungen) wird einmal neu bewertet werden.
Wenn du dann nach dem Tod des "Pfleglings" erstmal dort wohnen bleibst steht dir ggf. ein anderer Grundsicherungsanspruch zu, den du dann eben neu beantragen musst. Und dann gelten auch Schonfristen für die Suche nach einer neuen Wohnung, wenn die dann aktuelle unangemessen groß bzw. teuer ist. Sprich, du bekomsmt dann erstmal die Zusage der Kostenübernahme BEFRISTET und die Auflage, dir innerhalb angemessener Zeit eine passende Wohnung zu suchen ODER die Differenz dann DANACH aus eigener Tasche zu tragen. Dann musst du halt eine andere - vorrangig günstigere - Wohnung suchen und falls das länger dauert entsprechende Bemühungen auch nachweisen. Also dokumentiere das dann besser, damit du etwas in der Hand hast.

Die Wohnung ist aus dieser Sicht tatsächlich unverletzlich, man kann dich nicht direkt zum Umzug zwingen, sehr wohl aber die Mehrkosten nach angemessener Reaktionsfrist auf dich abwälzen.

Viel Erfolg.


Brigitta9 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 23:39

An das mir dem Pflegegeld habe ich noch garnicht gedacht weil bis jetzt immer der Pflegedienst da war bei Mutter der eh immer bloß 10 Minuten da war pro Einsatz.Meine Mutter würde das auch besser finden wenn ich das ubernehme .Habe jetzt auch bei der Krankenkasse einen Erhöhung Antrag gestellt das Mom nee bessere Pflegestufe bekommt.

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LordofDark1981  03.04.2024, 05:05
@Brigitta9

Das kann schon mal finanziell recht hilfreich sein.
Denk nur daran, dass das dann sofort entfällt, wenn das Thema "Pflegen" entfällt. Anders als die Altersrente, die über den Tod hinaus noch (max. 2 Monate) weitergezahlt wird (der Sterbemonat plus ein weiterer - zumindest wenn ich mich nicht täusche) um die Bestattungskosten zu unterstützen ist damit direkt beim Tod des Gepflegten Schluss.

Und dann verändert sich natürlich deine finanzielle Situation und du musst dann aufgrund der geänderten Bedarfslage ziemlich fix beim Jobcenter bzw. Sozialamt vorstellig werden bzw. wenigstens anklopfen, damit deine geänderte Bedarfssituation dann auch bei eventueller Grundsicherung berückichtigt werden kann. Geht ja dann auch darum, die Mietzahlung zu gewährleisten etc. Kann ja durchaus sein, dass aufgrund des Pflegegeldes dann auch erstmal der Anspruch auf Grundsicherung entfällt, je nach Höhe eben.

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mucki007xyz425  13.07.2024, 16:03
@Brigitta9

Du musst Dir das genau überlegen. Jetzt, wenn Du nicht bei der Mutter lebst, kannst Du immer einen Teil des Pflegegeldes nehmen oder bekommen für Dich für Deine Hilfe beim Einkaufen und die ganze Orga, aber wenn Du bei ihr lebst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Deine Grundsicherung wird gekürzt. Euer Geld kommt dann in einen Topf. Jedoch kannst Du dann auch leichter später ihre Wohnung übernehmen, wenn sie mal stirbt, falls die W. nicht zu groß ist und Du dann später vom Amt wieder zum Umzug genötigt wirst wegen eben zu groß. Beantrage höheren Pflegegrad II oder III. Lasst euch beraten vom Pflegedienst. und versteht ihr euch denn gut genug, um zusammen zu leben? Meine Mutter wollte es nicht, dass ich zu ihr zöge und sie pflegte und ist jetzt tot. Wir hätten uns zu eng zusammen in 2 Zimmer-Wohnung nicht so gut verstanden.

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mucki007xyz425  13.07.2024, 16:08
@mucki007xyz425

Meine Mutter hatte nicht gewollt, dass ich zu ihr zog und sie pflegte und war deshalb dann auch alleine als sie Schlaganfall bekam. Ich hatte ihr oft angeboten, auch zu ihr zu ziehen und sie zu pflegen.

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