Mietrecht bei Wohnung?
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Mietrecht. Vor ein paar Jahren bin ich mit meiner Freundin (nicht verheiratet) zusammen in eine Wohnung eingezogen. Wir haben uns darauf einigen können, dass ich alleine im Mietvertrag stehe und die Wohnung alleine über meinen Namen läuft.
Vor einem halben Jahr haben wir Nachwuchs bekommen und wohnen jetzt zu dritt in meiner Wohnung.
Meine Frage dazu lautet:
Mal angenommen, ich und meine Freundin würden uns mal trennen. Hätte meine Freundin, Aufgrund des gemeinsamen Kindes, ein Anspruch auf meine Wohnung, obwohl wir nicht verheiratet sind und nur ich im Mietvertrag stehe?
Und spielt das eine Rolle, ob meine Freundin bei mir gemeldet ist?
Danke im Voraus
4 Antworten
Wenn deine Freundin einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt und darlegen kann, dass sie in der Kürze der Zeit keine geeignete Wohnung findet, kann das Gericht ihr durchaus die Wohnung zusprechen (Quelle: irgendwo in BGB /FamFG versteckt).
Du kannst sie ohnehin nicht mit dem Kind von heute auf morgen vor die Tür setzen, solange in der Wohnung gemeldet ist. Wenn es mal so weit kommen sollte, hilfst du ihr, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden, und dann geht jeder seiner Wege.
Wenn Sie längere Zeit dort wohnt kann sie bei einer Trennung für eine Übergangsfrist in der Wohnung bleiben. Aber Mieter mit allen Rechten und Pflichten bleibst du
du wirst jemanden, der lange in deiner Wohnung wohnt nicht von heute auf morgen mit einem Kind auf die Strasse setzen können. Ohne auch nicht. Ich meine was von vier wochen mal gehört zu haben, ist aber nichts sicheres
Du müsstest Mieter bleiben - oder der Vermieter stimmt der Umschreibung des Vertrags zu. Wenn ihr euch als Mieter bewährt habt, gäbe es für den Vermieter ja kaum einen Grund dem nicht zuzustimmen.
Ich würde den Vertrag ja nicht umschreiben wollen lassen. Es geht ja darum, ob es da Probleme wegen des gemeinsamen Kindes gibt.
Kein Anspruch, mit oder ohne Anmeldung.
Könnte ja jede Frau dem Freund die Wohnung wegnehmen.
Das wäre ja meine Befürchtung. Es ist ja vom Papier her, meine alleinige Wohnungen.
Hätte sie also ein Anrecht für eine bestimmte Zeit dort wohnen zu bleiben?