Mietrecht bei Wohnung?

4 Antworten

Wenn deine Freundin einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt und darlegen kann, dass sie in der Kürze der Zeit keine geeignete Wohnung findet, kann das Gericht ihr durchaus die Wohnung zusprechen (Quelle: irgendwo in BGB /FamFG versteckt).

Du kannst sie ohnehin nicht mit dem Kind von heute auf morgen vor die Tür setzen, solange in der Wohnung gemeldet ist. Wenn es mal so weit kommen sollte, hilfst du ihr, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden, und dann geht jeder seiner Wege.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn Sie längere Zeit dort wohnt kann sie bei einer Trennung für eine Übergangsfrist in der Wohnung bleiben. Aber Mieter mit allen Rechten und Pflichten bleibst du


KStlp2000 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 17:25

Hätte sie also ein Anrecht für eine bestimmte Zeit dort wohnen zu bleiben?

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Halbammi  17.12.2021, 00:19
@KStlp2000

du wirst jemanden, der lange in deiner Wohnung wohnt nicht von heute auf morgen mit einem Kind auf die Strasse setzen können. Ohne auch nicht. Ich meine was von vier wochen mal gehört zu haben, ist aber nichts sicheres

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Du müsstest Mieter bleiben - oder der Vermieter stimmt der Umschreibung des Vertrags zu. Wenn ihr euch als Mieter bewährt habt, gäbe es für den Vermieter ja kaum einen Grund dem nicht zuzustimmen.


KStlp2000 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 17:28

Ich würde den Vertrag ja nicht umschreiben wollen lassen. Es geht ja darum, ob es da Probleme wegen des gemeinsamen Kindes gibt.

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Kein Anspruch, mit oder ohne Anmeldung.

Könnte ja jede Frau dem Freund die Wohnung wegnehmen.


KStlp2000 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 17:29

Das wäre ja meine Befürchtung. Es ist ja vom Papier her, meine alleinige Wohnungen.

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