Mietminderung bei Ungeziefer in der Wohnung?

2 Antworten

Kann der Vermieter nachweisen, dass er einen Kammerjäger vor der Vermietung bezahlt hat, dann gibts keine Mietminderung. Entweder Du nimmst die Wohnung oder Du lässt es bleiben.

Denn Ungeziefer kann sich zu jeder Zeit einnisten. Wurden die Ungeziefer aber vor der Übergabe der Wohnung durch einen Kammerjäger entfernt, ist das für den Vermieter abgehakt.


Tuedelsen  26.07.2024, 19:15

...schwierig! Ja, der Vermieter hat einen Kammerjäger beauftragt. Und ja, Ungeziefer kann sich zu jeder Zeit einnisten. Andere Beispiele: 1.Die Heizung ist kaputt. Der Vermieter hat einen Installateur beauftragt, dieser war jedoch erfolglos. Mietminderung gerechtfertigt oder muss der Mieter hinnehmen, im Kalten zu sitzen? 2. Heizung läuft nach der Reparatur wieder, gibt jedoch erneut den Geist auf. Mietminderung gerechtfertigt oder muss der Mieter das hinnehmen?

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Whatelse23  26.07.2024, 19:17
@Tuedelsen

Nein das muss kein Mieter hinnehmen. Doch der nächste Winter kommt bestimmt, und was nützt Dir eine Mietminderung, wenn Du Monate lang keine Heizung hast. Bitte schau Dich nach einer anderen Wohnung um.

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Tuedelsen  26.07.2024, 19:24
@Whatelse23

...und warum soll der Mieter dann hinnehmen, dass weiterhin Schädlingsbefall in der Wohnung gegeben ist? Nur weil der Kammerjäger schon mal da war? Nö, echt nicht. Außerdem geht es (sollte der Eigentümer vielleicht drüber nachdenken) nicht nur darum, dass es unangenehm für den Mieter ist, sondern auch (teure) Schäden an der Immobilie verursachen kann. Somit sollte es auch im Interesse des Eigentümers sein, solch ein Problem zu lösen...(bei der Heizung übrigens auch, da wäre das Problem z.B. Schimmelbildung)

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Tuedelsen  26.07.2024, 19:31
@Whatelse23

...ja, ich weiß! Vermietern geht es leider zu oft darum, einfach nur zu kassieren. Kenne (beruflich) viele Objekte, an denen wirklich nur (und widerwillig) das absolut Allernötigste gemacht wird.

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warum solltet ihr die Miete mindern dürfen, ihr wusstet doch das es Ungeziefer gibt, und ausserdem wird doch von der Seite der VM dagegen vorgegangen, somit habt ihr kein Recht die Miete zu kürzen.


Tasha91 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 19:41

Tatsächlich wussten wir das bei Vertragsunterzeichnung nicht.
Dies kam leider erst letzte Woche zum Vorschein. Das Mietverhältnis beginnt erst ab 1.8.2024.

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Schubert610  26.07.2024, 19:45
@Tasha91

aber der VM macht ja etwas dagegen, somit solltet ihr euch mit dem Gedanken einer Mietminderung sehr zurückhalten weil der Schuss nach hinten losgehen kann.

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Tasha91 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 19:50
@Schubert610

Wir hätten es ja auch nicht ohne Rücksprache einfach gekürzt sondern angefragt. Aber trotzdem danke für eure ganzen Kommentare und das ihr euch Gedanken macht bzw eure Meinung mitteilt

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Tuedelsen  26.07.2024, 19:17

Dach undicht! Ihr wusstet doch, dass es hereingeregnet hat und seitens des Vermieters ein Dachdecker beauftragt wurde, das Dach dicht zu kriegen...wenn auch erfolglos! (Merkste selbst, oder?)

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Schubert610  26.07.2024, 19:18
@Tuedelsen

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