Mietkaution?

2 Antworten

 aber ohne meine Einverständnis.

Das hat der neue Vermieter nicht gebraucht. Für die Kautionen gibt es beim Eigentümerwechsel im Grunde zwei Möglichkeiten.

  1. Der Verkäufer zahlt die Kautionen an seine Mieter zurück und diese zahlen sie neu beim neuen Eigentümer.
  2. Der Verkäufer reicht die Kautionen direkt an den Käufer weiter. Das ist für den neuen Vermieter der einfachste und sicherste Weg. So wurde es dann auch gemacht.

Im Grunde kannst Du also nichts dagegen machen und wenn Du jetzt schon ausgezogen bist, hat der Vermieter ab dem Auszugsdatum 6 Monate Zeit, um ggf. auch verdeckte Schäden, die durch Dich verursacht wurden, noch abzudecken. Darüber hinaus nur so viel, wie ggf. noch an Nachzahlung für Betriebskosten anfallen kann. Da der Zeitraum von Januar bis zum Auszugsdatum sicher erst im kommenden Jahr korrekt abgerechnet werden kann, musst Du also evtl. zumindest noch für einen Teil der Kaution bis nächstes Jahr warten.


Katrin2000302 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 17:25

Vielen Dank für die Antwort :)

Eine Frage hätte ich dann noch. Kann ich dann vom neuen Vermieter verlangen das er mir die Kaution und die Nebenkostenabrechnung getrennt auszahlt, also nicht miteinander verrechnet?

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bwhoch2  05.07.2024, 18:31
@Katrin2000302

Verlangen kannst Du das. Wenn er für evtl. Nachzahlung 2024 was einbehalten, um es nächstes Jahr zu verrechnen, kannst Du nichts machen, wenn der Betrag einigermaßen passt.

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Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Nach BGB muss der Verkäufer die Kaution dem Erwerber = neuer Vermieter aushändigen.

Was er dann macht, ist seine Entscheidung. Schließlich hat er auch das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig