Mieter nicht da, Reparatur nötig?

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So einfach darst Du da nicht rein. Das wäre Einbruch, auch wenn Du einen Schlüssel hast.

Ist Gefahr im Verzug, ist das natürlich was Anderes. Aber ob ein kaputtes Fenster ein große Gefahr darstellt, kann ich nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nordseefan  24.09.2024, 09:01

nun ja wenn die Scheibe zerbrochen ist, dann würde ich schon mal auf Gefahr tippen: Es kann reinregnene und so großen SChaden verursachen

Elektroheizer  24.09.2024, 09:08
@Nordseefan

Ja natürlich. Das kann ich aber aus der Ferne nicht einschätzen. Und auch nicht ob eine notdürftige Reparatur von Außen möglich wäre. Zum Beispiel was drüberkleben.

Gummipunkt  24.09.2024, 09:02

Wenn es da reinregnet, kann ein kaputtes Fenster durchaus eine Gefahr für die Bausubstanz darstellen.

Ob Einfachverglasung und es regnet rein oder Dreifachverglasung und die äußerste scheibe hat einen Sprung macht da einen großen Unterschied.

Mir fällt da der § 555a Abs. 2 BGB ein. Langläufig "Gefahr im Verzug". Es kommt also darauf an.

Wenn es ein akuter Notfall ist (aber nur dann!) - es regnet z.B. massiv in die Wohnung -- dann darfst Du als Vermieter die Mietwohnung betreten, falls der Mieter nicht erreichbar ist.

Wenn die Scheibe soweit zerbrochen ist, dass ein Loch darin befindlich ist, durch das Regen oder Unbefugte eindringen können, ist bereits aus das Eigentum des Mieters zu Sichern. Dazu könnte die Polizei (Aufgabe Eigentumssicherung) und/oder die Feuerwehr (Aufgabe Schützen) bei der Sache behilflich sein und auch etwaige Regressansprüche verhindern (angeblich abhanden gekommene oder beschädigte Sachen). Zudem könnte sich der Mieter durch seine Nichterreichbarkeit durchaus Schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Das hängt davon ab, wie groß die drohenden Schäden sind, wenn das Fenster nicht direkt ersetzt wird. Auch macht es einen Unterschied, ob du dir Zutritt verschaffen willst, um das Fenster "anzuschauen" oder direkt auszutauschen.

Vielleicht ist es möglich das Fenster von außen abzusichern bzw. zu "versiegeln"?

VG

Allgemein zum Betretensrecht des Vermieters:

https://opacta.de/wann-darf-der-vermieter-die-wohnung-betreten/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung