Meinungsfreiheit oder Beleidigung nach Paragraph 185 StGB?
Wenn ich sag das du hässlich und ekelig bist dann ist das doch meine Meinung oder kann ich dafür ins Gefängnis kommen?
14 Antworten
Grundrechte sind nicht grenzenlos, sie enden dort, wo Rechte anderer Menschen verletzt werden.
Lies mal den zweiten Absatz von Artikel 5 Grundgesetz:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Auch du hast den Sinn des Rechts auf Meinungsfreiheit anscheinend nicht ganz verstanden. Das ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat und schützt den Bürger vor strafrechtlicher Verfolgung durch den Staat außer in relativ wenigen Ausnahmefällen.
Du darfst genau das äußern, was der Richter dir erlaubt.
Das ist eine Tatsache. Wenn deine Äußerung ihm nicht
passt, wird er dich verurteilen.
Verfahren wegen Beleidigungsdelikten werden oft genug von der Staatsanwaltschaft eingestellt und landen nur dann vor dem Richter, wenn man den Weg der Privatklage einschlägt.
Ok, nochmal vereinfacht: Du darfst exakt das äußern,
was dir von staatlicher Seite genehmigt wird. Der Staat
entscheidet, ob er einstellt oder aburteit.
Du übersiehst, dass das Recht auf Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt wird. Und um dem Hinweis auf § 130 StGB zuvor zu kommen: Die Leugnung bestimmter Verbrechen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Ich habe nicht von Auslegung gesprochen, sondern davon, dass
der Staat dir genehmigt, was du äußern darfst. So wie
überall auf der Welt.
Dann noch mal ganz einfach für dich:
Man darf alles äußern, wenn es nicht gegen Gesetze verstößt. Das ist also genau andersherum als 'Du darfst exakt das äußern, was dir von staatlicher Seite genehmigt wird'.
Nein. Der Staat macht die Gesetze, sie werden von Richtern,
also Staatsbediensteten, interpretiert und angewandt. Alle
Entscheidungen im Staat, und nur auf die kommt es an,
werden letztlich von Richtern getroffen.
Es gibt einen Unterschied zwischen
Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist
und
Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
In einem Rechtsstaat gilt der erste Grundsatz, und damit sind wir bei dem, was man Auslegung nennt.
Auch eine Meinung kann eine Beleidigung sein, wenn sie einen anderen herabwürdigt. Je öffentlicher und je aggressiver das geschieht, desto eher wird aus der Meinungsäußerung ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte, die auch angezeigt werden kann.
Es ist schon ein enormer Unterschied, ob ich jemanden im Zwiegespräch als Riesena*loch bezeichne oder ob ich ihm dieses Schimpfwort über den Schulhof hinweg an den Kopf schmeiße.
Das ist eine Beleidigung außer du kannst das irgendwie beweisen oder rechtfertigen
Das ist wahrscheinlich schon eine Ehrverletzung, aber die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren wohl wegen fehlenden öffentlichen Interesses einstellen. Du kannst eventuell privat klagen.
Das ist Beleidigung. Deswegen kommt man nicht ins Gefängnis.
Du könntest deine Meinung auch äußern, ohne beleidigend zu sein.
Aber ich kann doch nicht gezwungen sein jemand hübsch zu finden
Nein, aber Du wirst im Normallfall auch nicht gezwungen deine Meinung zur Optik fremder Menschen abzugeben.
Das hat keiner gesagt. Man kann aber auch einfach mal den Mund halten, wenn nicht nach der Meinung gefragt wurde oder die
Art und Weise, wie man Dinge sagt, ändern.
Genau. Das bedeutet: Man darf genau das äußern, was
einem der zufällig gerade zuständige Richter, also der
Staat, erlaubt. Das ist auch ohne GG so, weltweit.