Meine Vermieterin verbietet meinen Ehemann mit in meine Wohnung einziehen zu lassen und stellt Behauptungen auf…?

1 Antwort

Die Kündigung vom 31.03.24 könnte tatsächlich wirksam sein, wenn sie denn wirksam begründet wurde. Aber ich vermute, dass das nicht der Fall ist.

Allein schon, wenn der Anwendung des § 545 BGB weder im Mietvertrag noch im Kündiungsschreiben vorsorglich widersprochen wurde, wird nun der Mietvertrag unbefristet fortgesetzt.

Dein Ehemann darf natürlich in deiner Wohnung wohnen, die Aufnahme des Ehegatten in deinen Mietvertrag ist nicht erforderlich. Deiner albanischen Vermieter und ihrem Verwalter solltest du empfehlen, einen Lehrgang für deutsches Mietrecht zu belegen. Diese Betretungs/Besuchsverbot ist nur heiße Luft.

Betriebskostenvorauszahlungen müssen nicht angepasst werden. Dzu wäre zunächst das Jahr 2025 abzuwarten, ob die aktuellen Vorauszahlungen ausreichen oder nicht.

Das Klingelschild und die Briekastenbeschriftung mit deinem aktuellen Namen musst du selbst ändern, wenn deine Vermieterin das nicht machen will.

Führe gegen die Vermieterin eine Unterlassungsklage wegen Belästigung. Es gibt Prozesskostenhilfe. Du kannst auch zusätzlich eine Anzeige wegen stalking bei der Polizei einreichen.