Meine Tochter wird von der Mutter ihrer Freundin in der Schule schlecht gemacht

21 Antworten

Du kannst eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung in betracht ziehen. Rufmord kann man hier ausschließen. Das könnte für die nötige Ruhe sorgen. Ich denke das müsste hier erfüllt sein:

§ 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Jule59  28.02.2014, 10:39

Und wem genau wäre damit irgendwie geholfen?

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auchmama  01.03.2014, 11:16
@Jule59
Du kannst eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung in betracht ziehen. Rufmord kann man hier ausschließen. Das könnte für die nötige Ruhe sorgen. Ich denke das müsste hier erfüllt sein:

koppschüttel

Und übermorgen bitten wir dann um ein paar Panzer, die dem Ganzen dann ein Ende bereiten :-/

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Schade finde ich dass eine Freundschaft der Kinder durch das unmögliche Verhalten eines Elternteils derartig leiden muss.

Einverstanden, nur machst du es dir da nicht zu leicht?

Von einem Erwachsenen erwarte ich, dass er seine Beziehung(en) auf die Reihe kriegt und im Kindswohl als Mutter handelt :-O

Denn richtigerweise kann die Lehrerin den Konflikt, den ihr beide auf den Rücken unschuldiger Kinder austragt, nur innerhalb der Schule lösen.

Alles andere entscheiden die Kinder - und von deren Verhalten könntent ihr euch beide etwas annehmen :-O

G imager761

Sprich zuerst mit dem Direktor der Schule. Wenn dieses aber nicht helfen sollte bleibt dir nichts anderes uebrig einen Schiedsperson einzuschalten.

Schiedsfrauen und Schiedsmaenner sind in den Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen zu finden. Sie arbeiten ehrenamtlich und kuemmern sich um solche Faelle und versuchen dann zwischen euch zu vermitteln, das das ganze aufhoert.

Die Adresse der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes erfaehst du beim Ordnungsamt oder dem Buergerbuero deiner Stadt.

Dies ist kostenguenstiger als einen Anwalt einzuschalten. Ihr beide werdet dann vorgeldaden werden und ihr koennt euch im Beisein der Schiedsperson aussprechen und die Schiedsperson versucht dann zu vermitteln.

Danke für die zahlreichen Meinungen und Tipps in der Angelegenheit. Ich hab vergessen zu erwähnen, dass ich der Vater meines Kindes bin, also keine Mama. Die betroffene Mutter um die es geht ist deshalb auch nicht lesbisch in diesem Fall. Ich finde es jedenfalls nur traurig wenn Erwachsene ihre Probleme auf dem Rücken der Kinder austragen (in dem Fall meines und ihres Kindes) nur weil sie es anderes nicht auf die Reihe bekommen damit umzugehen.

Die Frau ist krank. Sie ist Alleinerziehend und vielleicht keine "Freunde" und hat in dir eine Freundin gesehen. Du hast die mehr dort weniger abgewiesen und sie wurde wütend. Es gibt solche Menschen natürlich sehr sehr schade für die beiden Kinder. Aber ob man das wirklich klären kann ?


auchmama  01.03.2014, 11:20

Die Frau ist krank

Ein sehr schnelles Urteil, ohne die Frau überhaupt zu kennen und nur von einer einseitigen Berichterstattung! Geht gar nicht!!! :-(

In welcher Form ist die Zurückweisung erfolgt?

Das fehlt hier in den Ausführungen........

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