Meine Freundin will mir nudes verkaufen, ist das legal?

safur  28.05.2023, 11:19

wieso verkaufen? Könnt ihr nicht tauschen

Delsai 
Beitragsersteller
 28.05.2023, 11:21

Es ist ein Kink von uns, aber ich bin mir nicht sicher ob sowas legal ist. Und wäre es nicht eigentlich fast das gleiche wie tauschen?

7 Antworten

Sie darf dir Nudes schicken und du Ihr auch wenn das für Euch beide ok ist.

Ihr dürft sie aber keinem anderen zeigen oder weiter geben, erst dann wäre es strafbar.

Aber natürlich darfst du sie nicht für Nudes bezahlen auch das ist strafbar.

Nein ist es nicht. Pornografische Aufnahmen Minderjähriger sind nicht erlaubt und der Verkauf noch weniger.


Snoopdoggydog88  28.05.2023, 11:25

Fällt das unter pornographie wenn sie ihr einfach ein foto von ihrer ……. schickt?🤔

xNevan  28.05.2023, 11:28
@Snoopdoggydog88

In der Umgangssprache ist pornographie natürlich der Sexualakt bzw. sexuelle handlungen. Juristisch gesehen fallen da aber auch "normale" Nacktaufnahmen drunter.

Snoopdoggydog88  28.05.2023, 11:37
@xNevan

Hmm Alles Klar👍 Meiner Meinung nach würde ich da differnzieren, Foto wo sie normal dasteht sieht man ja nichts, ausser es sind solche fotos mit Füssen hinter den Kopf😅

Ranzino  28.05.2023, 11:24

kein Verkauf stimmt, der Rest nicht.
ab 14 darfst dich verführerisch räkeln vor der Kamera und Bildmaterial weitergeben, nur es muss eben unentgeltlich passieren.

Ranzino  28.05.2023, 11:42
@xNevan

es mag dich jetzt verstören, aber du darfst ab 14 heiße Pornos drehen und dich austoben wie du lustig bist. nur verkaufen darfst es nie

xNevan  28.05.2023, 11:52
@Ranzino

Mag dich verstören aber

§ 184 StgB
Wer einen pornographischen Inhalt
1 einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, [...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Heißt die abgabe an die minderjährige Freundin ist strafbar

Ferner

§ 184c StgB
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1 einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat
A sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
B die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder [...]

Heißt die Verbreitung von pornografischem Material inkl. Nacktaufnahmen ist strafbar.

Also ja, aufnehmen darfst du soviel du willst. Spätestens beim Verbreiten bekommst jedoch arge Probleme. Und hier spielt es keine Rolle ob unentgeltlich oder nicht.

Ranzino  28.05.2023, 12:55
@xNevan

fast, wir sind bei 184c über Jugendpornographie
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

hier gibt es diesen langen Satz:

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

das legitimiert unentgeltliche Weitergabe an alle ab 14.

xNevan  28.05.2023, 20:43
@Ranzino

Hat hier nur keine Anwendung, da die Person die pornografischen Inhalte nicht hergestellt hat.

Ranzino  28.05.2023, 20:53
@xNevan

na die Freundin will doch Nudes verkaufen ? der Verkauf geht zwar nicht, aber weitergeben ist möglich. tauschen auch

Nein.

Wenn Geld fließt, ist es illegal.


Ranzino  28.05.2023, 11:43

Geld ist das Problem, nicht das Bildmaterial an sich
wäre es Bildertausch, wäre nix daran illegal

ich mach mal die ganz wilde anschuldigung dass du nicht W bist und auch nicht 15


Delsai 
Beitragsersteller
 28.05.2023, 11:31

Du hast fast recht, ich bin 15 aber Transfem. Also biologisch ein Junge, ich fande es für mich nur besser das ich mich als Frau angebe.

Wenn Geld im Spiel ist ist es illegal wenn es kostenlos einfach so ist dürft ihr