meine Freundin musste am 1 Januar um 14:10 Uhr losfliegen. Ihr Flugzeug konnte aber am Flughafen nicht landen da es zu Neblig war.?
Das Flugzeug ist dann am nächsten Flughafen gelandet. Sie wurde dann mit dem Bus zum nächsten Flughafen Transportiert. sie konnte erst um 21:00 Uhr losfliegen d.h 7 Std später.
Ich hab der Airline angerufen und gefragt ob es eine Entschädigung gäbe. Die Airline meint: "nein, da es Wetterbedingt war und wir dafür nichts können"
Im Internet steht man bekäme nach 3 Std verspätung eine entschädigung.
Hat Jemand erfahrung?
7 Antworten
- Außergewöhnliche Umstände: Schlechtes Wetter, wie starke Stürme, Schnee oder NEBEL wird in der Regel als außergewöhnlicher Umstand betrachtet. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen von ihrer Entschädigungspflicht befreit sind, da sie die Wetterbedingungen nicht kontrollieren können.
- EU-Fluggastrechte: Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Verspätungen oder Annullierungen ab einer Dauer von drei Stunden grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Da die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (Nebel) steht ihr KEINE Entschädigung zu.
Wäre es der Freundin lieber gewesen bei Nebel den Versuch zu wagen?
Eine Entschädigung für verantwortungsbewusstes Verhalten?
Hey du👋🏻
Grundsätzlich erhalten Flugreisende bei starken Verspätungen oder Annullierungen aufgrund schlechten Wetters keine Ausgleichszahlung, da diese in der EU-Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände aufgeführt sind. In Sonderfällen können Passagiere jedoch eine Entschädigungszahlung erhalten.
Falls du genaueres nachlesen möchtest:
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen! Lg und ein wundervolles, frohes neues Jahr, Lilli🍀🥰
Airlines sind nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn Verspätungen oder Annullierungen durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden (z.B. Wetter, politische Instabilität).
Das ist ein Teil der EU-Verordnung