Meine Ex-Freundin hat noch Sachen von mir kann ich die wiederbekommen?

12 Antworten

Zunächst ist das eine rein privatrechtliche Angelegenheit und nichts für die Polizei.

Du musst die Sachen einfordern, wenn das nichts fruchtet, dann bedeutet das, Du musst klagen.

Gewinnst Du den Prozess und die Dame gibt Dir Dein Eigentum immer noch nicht (eine gewonnene Klage heißt noch lange nicht, dass man auch wirklich an die Sachen kommt), so musst Du in Vollstreckung gehen, das bedeutet, Du gehst zu einem Gerichsvollzieher mit Deinem Titel und der wird dann aufgrund dieses Titels, nicht vorher, bei der Dame vorstellig.

Trifft der sie des öfteren nicht an oder sie lässt ihn nicht rein, erst dann wird der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzu ziehen, um mit deren personeller Unterstützung auch gegen den Willen Deiner Ex in die Wohnung zu gelangen und die Dinge dort heraus zu holen.

Solange jedoch ein Gerichtsvollzieher die Polizei nicht hinzuzieht, und das wird der erst auf Anordung eines Richters tun, wird die Polizei hierbei nicht tätig werden.

Da es Deine Sachen sind, hast Du auf jeden Fall ein Recht darauf, dass sie sie Dir heraus gibt. Versuch nochmal mit ihr darüber zu sprechen. Du kannst ihr ja sagen, dass Du sonst zur Polizei gehst. Mal sehen, wie sie darauf reagiert. Ob Dir die Polizei wirklich hilft, weiß ich nicht.

Klar, als Eigentümer hast Du einen Herausgabeanspruch (§ 985 BGB).

Polizei ist aber eher nicht hilfreich, weil es sich ja nur um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt, nicht um eine strafrechtliche.

Du kannst allerdings die Herausgabe zivilrechtlich einklagen.

Sofern du nachweisen kannst das es sich bei den Gegenständen um dein Egentum handelt (Rechnung) kannst du die Polizei verständigen. Ansonsten bleibt dir nichts andere übrig als darauf zu hoffen dass deine Freundin irgendwann mal auf macht.


Romjia  11.08.2010, 16:09

Und was meinst du macht die Polizei?

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JohnDracer02  12.01.2020, 15:19
@Romjia

Anzeige erstellen wegen Unterschlagung und dagegen vorgehen.

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Wenn sie nicht auf deine Versuche der Kontaktaufnahme reagiert musst du eben andere Mittel wählen. Fordere sie schriftlich, per Einschreiben und unter Fristsetzung zur Herausgabe deines Eigentums heraus. Nicht vergessen, die Gegenstände in dem Schreiben konkret zu benennen! Drohe ihr für den Fall, dass sie sie nicht herausgibt an, Klage einzureichen. Die Polizei hat damit zunächst einmal garnichts zu tun.