mein vater wurde betrogen?

2 Antworten

Nichts passiert mit dem Typen, da beide schwarz gehandelt haben.

Ich würde solchen Leuten nicht drohen.

das ganze Geld, was ist wenn der typ die Ware nicht liefert, und das Geld auch nicht zurück gibt? mein Gefühl sagt mir es gibt keine andere Lösung außer Leute zu beauftragen die sich den typen schnappen egal was mit dem machen.

Also um es ganz kurz zu machen: Dein Vater hat für irgendwas bezahlt und du hast ANGST dass er dieses Irgendwas nicht bekommt.

Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Betrug gibt es aber noch nicht, außer dass der Typ unzuverlässig sein mag.

Und als Resultat möchtest du irgendwelche Personen, die sonst bei Inkasso Moskau arbeiten einsetzen, um dem Typen schonmal proforma beide Beine zu brechen oder sowas in der Art?

Anders gesagt... machen lässt sich da nichts, wenn dein Vater dumme Verträge abschließt, dann geht das eben in aller Regel auf sein Risiko.

Was würde ich aktuell machen? Nichts. Mit deinem Vater hast du bereits geredet, das wird nichts. Der Typ macht sein eigenes Ding und der liefert entweder oder er tut es nicht. Wenn er NICHT liefert, dann müsstest du ihm nachweisen, dass er das auch nie vorhatte, um auf Betrug zu gehen.
Zivilrechtlich lässt sich sicher was machen, allerdings ist da eben die Frage wie viuel von dem Geld noch da ist.


kjanared 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 17:58

er hat für etwas bezahlt und wartet seit 1 jahr drauf, und waren zu verkaufen die man nicht besitzt, ist das kein betrug

0
BeviBaby  15.07.2024, 18:00
@kjanared
waren zu verkaufen die man nicht besitzt, ist das kein betrug

Nein, ist es nicht. Es gibt Händler, die Kaufverträge abschließen über Waren, die sie z.B. erstmal bestellen müssen.

Betrug ist es dann, wenn ich den anderen über meine Absichten täusche (mal ganz ganz GANZ simpel formuliert), also niemals vorhatte zu liefern, um dadurch den Vermögensvorteil des geleisteten Geldes zu erhalten.

Wenn A aber mit B einen Kaufvertrag über irgendeinen von allen Mitgliedern der Big Three signierten Tennisschläger abschließt, den er bald vom C erwerben möchte und zwei Tage vor dem Erwerb brennt das Haus des C samt Tennisschläger ab, dann hat der A den B nicht betrogen.

Wie die beiden Parteien dann wieder aus dem Kaufvertrag rauskommen (denn A hat gegen B ja weiterhin einen Anspruch auf den Tennisschläger (oder hat er den WIRKLICH?) und wenn ja mit welchen Ansprüchen, das ist eine gänzlich andere Geschichte... aber das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, die ist hier nicht gefragt.

0
kjanared 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:03
@BeviBaby

und das ist hier der fall, es hieß max 3 monate und kein 1 jahr

0