Mein Freund arbeitet und ich nicht?
Guten Abend...
Mir ist das Thema sehr unangenehm...
Ich bin 17 und werde in 11 tagen 18 und ziehe von zuhause aus weil das alles nicht klappt mit meinen Vater und seiner neuen Freundin.. es ist nur noch 1 Monat bis ich ausziehe und ich freue mich schon sehr habe aber bedenken was das Geld angeht
Ich bin momentan beim Jobcenter und wurde immer hin und her geschickt weil keiner so wirklich mit mir anzufangen wusste bis ich dann selbständig auf Job suche war erfolglos ich will so gerne arbeiten gehen.. ich fange dieses Jahr meinen 34a schein an für meine security Ausbildung.. aber jetzt zum Thema
Mein Freund geht arbeiten und verdient im Monat zwischen 1300 /1500€ und ich wie gesagt beim jobcenter und ich hab ein wenig Angst dass das jobcenter uns das Geld kürzt und wir am Ende nichts haben.. weiß vielleicht jemand wie das geregelt ist.. oder war schon jemand in meiner Situation? Bitte denkt nicht falsch von mir ich möchte wirklich arbeiten gehen... danke im voraus
5 Antworten
Wenn du die Zusicherung für deinen Auszug vom Jobcenter bekommen hast, dann solltet ihr zumindest für das 1 Jahr des gemeinsamen wohnens noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), sondern eine ganz normale WG - bilden und da spielt das Einkommen des Freundes keine Rolle.
Dir würden dann erst einmal min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen + die halbe Warmmiete und das ergibt dein Bedarf.
Eigene Einkommen wie z.B. Kindergeld, Unterhalt oder eigenes Einkommen würden dann dementsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.
ihr seit keine bedarfsgemeinschaft. Daher geht das Einkommen deines Freundes das Jobcenter nichts an.
es zählt nur dein Einkommen und dieses wird auch nur angerechnet.
nach einem Jahr zusammenleben zählt ihr dann als Bedarfsgemeinschaft und jedes Einkommen wird angerechnet.
daher versuche bis dahin in Ausbildung zu sein , damit ihr mit dem Jobcenter nichts mehr zutun haben müsst.
sollte das Jobcenter trotzdem versuchen das Einkommen von deinem Freund anzurechnen , dann legt sofort Widerspruch ein.
Da Du erstmals mit Deinem Freund zusammenziehst, seid Ihr m.M.n. für 1 Jahr lang eine "Bedarfsgemeinschaft auf Probe".
Das bedeutet, daß sein Einkommen in dieser Zeit nicht auf Dein ALG 2 angerechnet wird.
Falls das Jobcenter sein Einkommen doch anrechnen will - Widerspruch dagegen einlegen!
Das JC wird sein Einkommen anrechnen und du vilt nichts bekommen aber bis du deine Lehre fertig hast sind deine Eltern Unterhaltspflichtig aber das JC kann auch sagen du bist unter 25 zieh bei deinem Eltern wieder ein
Also bei dem jobcenter wo ich momentan bin hat mir gesagt das ich mit ihm einziehen darf da meine Wohnsituation nicht zumutbar ist das Jugendamt war auch hier um ein Protokoll zu führen
1500 sind für 2 Personen ausreichend.
Sorry wenn ich vom Thema abweiche... Warum machst du nicht eine richtige Ausbildung?
900 reicht aus. OK es ist nicht sehr viel, aber das ändert sich wenn du die Ausbildung anfängst
Evtl unterstützt dein Vater dich/euch. Ihr müsst auch nicht sagen daß ihr zusammen gezogen seid
Ich erzähle ihm das nicht da kamen schon ein paar mord Drohungen von seiner neuen Freundin deshalb läuft das alles hinter seinen Rücken :) danke für deinen antworten:))
Ich möchte bei der DB als Sicherheitsdienst arbeiten und dafür brauche ich erstmal denn 34a schein und dann kann ich dort meine Ausbildung anfangen