Mein DHL Paket kam nicht an?
Hallo, Ich habe ein großes Problem, ich bin über jede Antwort dankbar…
Vor etwa 2 Monaten bestellte ich bei Zara (Wert des Einkaufs: über 300€!!!), das Paket kam nie an. Daraufhin wendete ich mich an den Zara Kundenservice, welcher mir mitteilte das Paket sei an meinem Wunschablageort abgestellt worden, weshalb sie mir nicht helfen könnten, ich solle mich an DHL wenden. Da ich nie einen Wunschablageort angegeben hatte, war ich etwas verwirrt, wendete mich am Ende nach erneutem Nachfragen dann doch an DHL.
Nun erhielt ich vorgestern die Nachricht von DHL - sie können mir meinen Einkauf nicht erstatteten oder Sonstiges, ich muss mich an den Versender wenden, der mir den Einkauf erstatten muss. Ich kontaktierte wieder Zara und bekam die exakte Antwort wie am Anfang, sie haften nicht - da das Paket an dem vermeintlichen Wunschablageort abgelegt worden sei.
Ich bin mittlerweile total verzweifelt, muss ich nun wirklich auf den 300€ Kosten sitzenbleiben ohne Ware erhalten zu haben?
Wurde schon wieder abgewimmelt🤬 Habe DHL geschrieben rechtlich gesehen müssen Sie dafür haften, da Sie ja das Paket verschlampt haben. Hier die Antwort: Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen melden.
Um Ihre Sendung zu suchen, setzen Sie sich am besten erst einmal mit dem Absender in Verbindung. In der Regel erteilt uns dieser einen Nachforschungsauftrag.
Wenn Sie den Nachforschungsauftrag lieber selber anstoßen möchten, können Sie dieses unter dhl.de/nachforschungsauftrag machen. Halten Sie dafür bitte alle Informationen und Unterlagen bereit, die wir für eine Recherche benötigen. Dazu zählen z.B. die Sendungsnummer, ein Wertnachweis oder die Rechnung.
Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich einfach und besuchen Sie uns auf dhl.de/kundenservice. Wir sind gerne für Sie da.
Habe schon 2 mal einen solchen Nachforschungsantrag gestellt, immer mit dem Ergebnis, dass ich mich an den Absender des Paketes wenden soll😖
6 Antworten
DHL muss nachweisen das sie das Paket an deinem Wunschablageort abgelegt haben. Und sie müssen auch nachweisen, das du diesen Ablageort angegeben hast.
Wenn sie das nicht können müssen sie für das Paket auch haften.
Laut dem Fragesteller gibt es KEINE Zustimmung für einen Ablageort.
...immer mit dem Ergebnis, dass ich mich an den Absender des Paketes wenden soll
Korrekt, der ist ja auch der Vertragspartner der Post, und bekommt ggf. den Schaden ersetzt.
Da ZARA dir anscheinend auch nicht weiterhelfen will, solltest du dich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
Ganz leidiges Thema "wenden Sie sich an die DHL" - oder an welchen Transporteur auch immer.... NEIN. Falsch!
Vertragspartner des Transporteurs ist IMMER und AUSNAHMSLOS der Absender.
Das heißt: Unabhängig von der Schuldfrage - die im konkreten Fall den Schilderungen nach offenbar tatsächlich bei DHL liegt - ist Ansprech- und Vertragspartner des Käufers nicht der Transporteur, sondern NUR der Versender, hier also Zara.
Hat man seine Ware nicht erhalten, haftet also zunächst der Absender/Verkäufer, der kann sich dann beim eigentlich Schuldigen (seinem Vertragspartner, hier der DHL) den (=seinen) Schaden ersetzen lassen.
Rechtlich kann der Empfänger gar nicht mit dem Transporteur verhandeln, der handelt ja nicht im Auftrag des Empfängers, sondern im Auftrag des Absenders, der bezahlt ihn ja auch für die Transportleistung. Deswegen ist die Antwort von DHL (und jedem anderen Transporteur) in solchen Fällen korrekt: Wenden Sie sich an Ihren Verkäufer / Ihren Vertragspartner.
Nicht abwimmeln lassen. Zara also mit Fristsetzung mahnen und zur Erstattung auffordern (mit Hinweis auf das Vertragsverhältnis).
Es gibt Verkäufer, die weisen in ihren AGBs darauf hin, dass Sie im Fall der Zustellungsstörung eine Abtretungserklärung an den Empfänger geben; d.h., der Versender tritt seine Ansprüche gegen seinen Transportvertragspartner direkt an den Empfänger ab und der kann - wie der Absender- als Empfänger direkt an den Transporteur herantreten. Das wird aber kaum gemacht und daher auch hier nicht der Fall sein.
Habe gerade erneut angerufen, habe eine Frist gesetzt- und… es wurde aufgelegt. Aber Danke für deine Antwort, die hilfreichste bisher:)
Das musst Du schriftlich und per Einschreiben machen.
Keine Prosa schreiben, keine Meinung, nur Fakten.
- Ich habe am xxx folgende Artikel bestellt: xyz.
- Die Rechnung Nummerxy habe ich am xyz per ... bezahlt (Belegkopie beilegen)
- Bis xyz ist die Ware nicht angekommen.
-Ich fordere sie hiermit auf, bis zum (14Tage) nachzuliefern. Alternativ bis zum genannten Datum den Rechnungsbetrag auf mein Konto xyz zu überweisen.
- Nach verstreichen lassen dieser Frist leite ich ohne Weitere Kommunikation das gerichtliche Mahnverfahren ein und werde Sie mit allen daraus erfolgenden Kosten belasten.
Nur vorsorglich weise ich darauf hin dass der jeweilige Transporteur der bei Ihnen ausgegebenen Bestellungen Ihr Vertragspartner ist.
Eine Abtretungserklärung Ihrer Ansprüche ggü. dem Transporteur an mich akzeptiere ich nicht.
Mit besten Grüßen,
xyz
Dann verlange von DHL den Nachweis dafür, dass Du einen Wunschlagerort angeben hast.
Können die das nicht, ist zara wieder Dein Ansprechpartner.
Du solltest schon längst einen Nachforschungsantrag gestellt haben.
Was die Kosten betrifft: welches war denn Dein Wunschablageort? Hattest Du diesbezüglich tatsächlich besondere Anweisungen gegeben?
Deine Informationen sind nicht präzise genug, um Dir einen Rat zu erteilen, außer jenem, Dich einmal von einem Anwalt beraten zu lassen.
Es kann nicht sein, dass Du Dein Geld einfach so in die Luft geschossen hast, wenn Du bei Deiner Bestellung Adresse und Lieferbedingungen korrekt angegeben hast.
Ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt, daraufhin habe ich die Antwort bekommen, ich solle mich an den Versender wenden, der würde mir den Betrag erstatten. Zu den Informationen: wie ich auch geschrieben hatte, habe ich NIE einen Wunschablageort angegeben.
Na dann brauchst Du einen Anwalt! DHL muss einen Nachweis erbringen, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde. Können sie das nicht, haften sie für die Sendung.
Oh man… super in der weihnachtszeit… Aber mittlerweile denke ich auch das es darauf herauslaufen wird!
Sorry, ich kann weder etwas dafür, dass Dir das passiert, noch, dass es Dir in der Weihnachtszeit passiert ist...🤔 Aber ich verstehe, dass Du total frustriert bist.
Nö, müssen Sie nicht. Siehe AGBs von DHL, die man zustimmt, nach Zustimmung das man das Paket an einem Ablageort gelegt haben möchte.